Hallo zusammen,
ich versuche den Hintergrund kurz zu beschreiben:
Mein Bruder und ich sollten von unserem Vetter aufgrund von innerfamiliären Immobilenübertragungen in der Ex-DDR zulasten unseres Vaters nach der Grenzöffnung an dem Verkaufserlös der Immobilen beteiligt werden. Diese Beteiligung sollte in 3 Schritten in Höhe von je 10.000 DM pro Zahlung und Person erfolgen. Für diese Zusagen gegenüber unserem inzwischen verstorbenen Vater gibt es keinerlei schlichte Unterlagen oder Vereinbarungen. In den Jahren 1996 und 1998 erfolgten auch die Zahlungen, die als Schenkung ausgewiesen wurden. Die dritte Zahlung blieb jedoch aus ungeklärten Gründen aus. Jetzt plant mein Bruder die dritte Schenkungs-Rate einzuklagen. Daraufhin hat unser Vetter gedroht, die gezahlten schenkungen wegen unbilligen verhaltens zurückzufordern. Ist das juristisch möglich?
Rückforderung d. Schenkung wg. unb. Verhaltens
6. September 2005
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Frage vom 6. September 2005 | 12:19
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückforderung d. Schenkung wg. unb. Verhaltens
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. September 2005 | 08:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Ein Schenkungsversprechen muss notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.
Da keine Unterlagen existieren, wird eine Klage Deines Bruders nach meiner Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg haben.
Eine Schenkung kann wegen groben Undanks widerrufen werden. Ob der in so einem Fall vorliegt, mag ich aber nicht beurteilen.
#2
Antwort vom 7. September 2005 | 11:40
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo hh,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir bereits fast gedacht, daß das Klagevorhaben meines Bruders u.U. sinnlos ist.
Und jetzt?
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