Situation: 1992 erfolgte Schenkung von meiner Oma an mich (Grundstück teilvermessen). 2000 erfolgte Vermessung. Oma seit 2001 in Pflegeheim (eingewiesen durch Cousin, nicht durch eigene Kinder), seither Forderung von Sozialamt an mich, Schenkung zurückzugeben, d.h. mtl. Beträge zahlen. Desweiteren hat Cousin in den Jahren 1999 bis 2000 Haus von Oma überschrieben bekommen und diverse Ackergrundstücke erhalten. Bitte um Rat, ob ich belangt werden kann, da offizielle Schenkung doch im Jahr 1992 erfolgte?
Bitte um Information, vielen Dank.
Rückforderung der Schenkung d. Sozialamt
15. Mai 2003
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Frage vom 15. Mai 2003 | 15:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung der Schenkung d. Sozialamt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. August 2003 | 22:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
das Amt kann alle Schenkungen, die 10 Jahre zurückliegen einfordern. 1992 -> 2001 fällt also leider unter diese Frist und es kann auch nicht die neue Schongrenze von 10000€ berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach heißt das Zahlen (auch für den Cousin!)
Gruss
DrRecht
#2
Antwort vom 13. September 2003 | 15:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Was heisst neue Schongrenze? In welchem Fall gilt diese.
Was ist mit Schenkungen "bei Tod", wie Versicherungsleistungen?
Und jetzt?
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