Rückforderung der Schenkung d. Sozialamt

15. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Poppel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung der Schenkung d. Sozialamt

Situation: 1992 erfolgte Schenkung von meiner Oma an mich (Grundstück teilvermessen). 2000 erfolgte Vermessung. Oma seit 2001 in Pflegeheim (eingewiesen durch Cousin, nicht durch eigene Kinder), seither Forderung von Sozialamt an mich, Schenkung zurückzugeben, d.h. mtl. Beträge zahlen. Desweiteren hat Cousin in den Jahren 1999 bis 2000 Haus von Oma überschrieben bekommen und diverse Ackergrundstücke erhalten. Bitte um Rat, ob ich belangt werden kann, da offizielle Schenkung doch im Jahr 1992 erfolgte?
Bitte um Information, vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DrRecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

das Amt kann alle Schenkungen, die 10 Jahre zurückliegen einfordern. 1992 -> 2001 fällt also leider unter diese Frist und es kann auch nicht die neue Schongrenze von 10000€ berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach heißt das Zahlen (auch für den Cousin!)

Gruss
DrRecht

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Betty Freund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Was heisst neue Schongrenze? In welchem Fall gilt diese.
Was ist mit Schenkungen "bei Tod", wie Versicherungsleistungen?

2x Hilfreiche Antwort

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