Es wird eine notarielle Vollmacht vom Vollmachtgeber im Original zurückgefordert.
Diese wird ausdrücklich nicht zurückbehalten und kann jederzeit abgeholt werden. Der Vollmachtgeber besteht auf die Rücksendung per Post, übernimmt aber nicht die Kosten (Einschreiben/ Rückschein). Ist das rechtlich zulässig?
DANKE FÜR EINE ANTWORT
Rückforderung notarielle Vollmacht
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 07:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung notarielle Vollmacht
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 09:47
Von
Status: Schlichter (7415 Beiträge, 4347x hilfreich)
ZitatDer Vollmachtgeber besteht auf die Rücksendung per Post, übernimmt aber nicht die Kosten (Einschreiben/ Rückschein). Ist das rechtlich zulässig? :
Klar ist das ist rechtlich zulässig.
Es gibt keine Verpflichtung, die Vollmacht als Einschreiben/Rückschein zurückzuschicken. Der Bevollmächtigte muss die Rücksendung nicht beweisen.
Ich persönlich würde die Vollmacht per Einwurfeinschreiben schicken und gut ist.
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