Rücktritt von Schenkung möglich oder nicht?

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Rücktritt von Schenkung möglich oder nicht?

Im Rahmen einer vorgeweggenommenen Erbfolge wurde A von B vor ca. 6 Jahren eine Wohnung geschenkt. B bewohnt weiter eine zweite Wohnung im Haus. Nun möchte B die Schenkung rückgängig machen (größerere Streitigkeiten zwischen A und B) und auf der Schiene "grober Undank" reiten.
Allerdings ist das Zerwürfnis bzw. der Streit zw. A und B, d.h. der Beginn nachweislich schon ca. 1,5 Jahre her (begann mit RA, Gericht, Klage...), so dass nach dem BGB doch eigentlich keine Gründe für einen Rücktritt von der Schenkung mehr vorliegen dürften und A die Wohnung behalten dürfte?!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Int09
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schlager1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Das deckt sich dann mit meinem Geschriebenen. Alle §§ liegen nicht vor bzw. passen dann wegen Überschreitung der 1-Jahres-Frist nicht, stimmts?!

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