Guten Tag, ich bin durch den Tod meiner Mutter in 2014 gegenüber meiner Großmutter pflichtteilsberechtigter Abkömmling. Diese ist 09/2017 verstorben, meine Tante ist gem. des Testaments Alleinerbin. Davon habe ich erst 10/2018 durch Zufall erfahren. Vom Nachlassgericht wurde ich nicht informiert, obwohl in der gleichen Papier-Akte auch der Todesfall meines Großvaters abgelegt ist und ich hier mit meiner Mutter als Verwandte genannte werde. Die Sachbearbeiterin beim Amtsgericht konnte auch nicht nachvollziehen, warum "die Kollegin" mich nicht angeschrieben hätte, ich sei auch "im Computersystem" als Nachfahre aufgeführt. Folgend erhielt ich dann auch umgehend nachträglich in 10/2018 den Eröffnungsbeschluss vom Nachlassgericht. Jetzt in 07/2019 habe ich mich mit meiner Tante im Rahmen eines Vergleiches geeinigt. Frage: Kann ich das Nachlassgericht auf Ersatz des mir durch die Nichtinformation entstandenen Vermögensschadens (Zinsen) verklagen? Es geht um Zinsen aus einer mittleren 5-stelligen Summe (Pflichtteil). Danke vorab für die Auskunft.
-- Editiert von Dazzler am 09.08.2019 22:05
Schadenersatz vom Nachlassgericht?
9. August 2019
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Frage vom 9. August 2019 | 21:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz vom Nachlassgericht?
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#1
Antwort vom 9. August 2019 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Kann ich das Nachlassgericht auf Ersatz des mir durch die Nichtinformation entstandenen Vermögensschadens (Zinsen) verklagen?
Bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen dürfte der Zinsschaden nahe 0€ liegen.
Allerdings hat das Nachlassgericht gegen § 348 Abs. 3 FamFG verstoßen. Da somit eine Amtspflichtverletzung vorliegt halte ich einen Schadenersatz für denkbar. Allerdings könnte das daran scheitern, dass die Höhe des Schadenersatzanspruches nachgewiesen werden muss. Da zahlreiche Banken auf Geldanlagen für ein Jahr nur noch 0,0% Zinsen zahlen, könnte es daran scheitern.
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