Hallo,
ich stelle hier parallel nochmal ein Thema ein.
Was sagt ihr zu folgender Geschichte?
Person A ist Erblasser und macht mit Person B einen Erbvertrag mit Bindung ohne vorbehalt eines Rücktrittsrechts.
Person C ist verheiratet mit dem Erblasser, hier wurde jedoch ein Ehevertrag nebst Erbverzichtsvertrag geschlossen.
Da es Person A gesundheitlich und geistlich im hohen Alter von über 80 Jahren nicht mehr so gut geht, bestellt Person C einen Pflegeplatz im Altersheim. Person A wird von seiner Familie inkl. Vertragserbe durch Person B komplett abgeschottet.
Person C hat nun "freie Bahn" und bekommt durch den Erblasser Person A sein Hausgrundstück im Februar "geschenkt". Person C verkauft das Haus an einen dubiosen Makler im März. Im April stirbt der Erblasser Person A.
Hier sollte wohl der Erbvertrag umgangen werden?
Was sollte der Vertragserbe Person B tun?
Was hält ein außenstehender von dieser Geschichte?
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Scheinverkauf um Erbvertrag zu umgehen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Vertragserbe sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit ihm beraten, was insbesondere auch im Hinblick auf § 2287 BGB
zu tun ist.
Gruß
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Wieso hatte Person C "freie Bahn" wenn Person A doch durch Person B komplett abgeschottet wurde?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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Danke für die schnelle Antwort.
Der Fall ist schon beim Anwalt, er prüft auch ob evtl eine Strafanzeige gegen Person C in Betracht kommt.
Ich hätte halt gerne mehrere Meinungen, da sich so eine Sache bestimmt über Monate und Jahre hinziehen kann.
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@ Harry van Sell
sorry ich editiere es nochmal,
Person A wurde durch Person C komplett abgeschottet, d.h. kein Kontakt usw.
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Dann lohnt sich eine entsprechend juristische Überprüfung auf jeden Fall.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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