Scheinverkauf um Erbvertrag zu umgehen?

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
schranzflash
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Scheinverkauf um Erbvertrag zu umgehen?

Hallo,
ich stelle hier parallel nochmal ein Thema ein.

Was sagt ihr zu folgender Geschichte?

Person A ist Erblasser und macht mit Person B einen Erbvertrag mit Bindung ohne vorbehalt eines Rücktrittsrechts.
Person C ist verheiratet mit dem Erblasser, hier wurde jedoch ein Ehevertrag nebst Erbverzichtsvertrag geschlossen.
Da es Person A gesundheitlich und geistlich im hohen Alter von über 80 Jahren nicht mehr so gut geht, bestellt Person C einen Pflegeplatz im Altersheim. Person A wird von seiner Familie inkl. Vertragserbe durch Person B komplett abgeschottet.
Person C hat nun "freie Bahn" und bekommt durch den Erblasser Person A sein Hausgrundstück im Februar "geschenkt". Person C verkauft das Haus an einen dubiosen Makler im März. Im April stirbt der Erblasser Person A.
Hier sollte wohl der Erbvertrag umgangen werden?
Was sollte der Vertragserbe Person B tun?
Was hält ein außenstehender von dieser Geschichte?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Der Vertragserbe sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit ihm beraten, was insbesondere auch im Hinblick auf § 2287 BGB zu tun ist.

Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wieso hatte Person C "freie Bahn" wenn Person A doch durch Person B komplett abgeschottet wurde?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schranzflash
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Der Fall ist schon beim Anwalt, er prüft auch ob evtl eine Strafanzeige gegen Person C in Betracht kommt.
Ich hätte halt gerne mehrere Meinungen, da sich so eine Sache bestimmt über Monate und Jahre hinziehen kann.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schranzflash
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Harry van Sell
sorry ich editiere es nochmal,
Person A wurde durch Person C komplett abgeschottet, d.h. kein Kontakt usw.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann lohnt sich eine entsprechend juristische Überprüfung auf jeden Fall.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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