Schenkung, Berliner Testament

25. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Biberwiese
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)
Schenkung, Berliner Testament

Kann der verbleibende Ehepartner im Rahmen einer Schenkung nach Ableben seines Ehepartners Verfügungen treffen, die dem gemeinsam verfassten (Berliner) Testament zuwiderlaufen resp nicht durch dieses abgedeckt sind?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ra.stadler
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Ohne das Testament zu kennen, kann Ihre Frage nur unter Vorbehalt beantwortet werden.
Grundsätzlich ist der Überlebende an die Verfügung gebunden. Ausnahmen, wenn er ausschlägt oder bei groben Verfehlungen des Verstorbenen iSv. § 2294 und § 2336.

MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biberwiese
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Sehr geehrter Herr RA Stadler,

vielen Dank für die Antwort. Ich glaube, daß Ihre Auskunft schon weiterhilft. Wer "überprüft", ob bei Schenkungen das Testament (liegt beim Amtsgericht) eingehalten wird? Muß/kann das ein Notar tun?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ra.stadler
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

niemand, wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt. Sowas kommt meistens nur auf, wenn der Benachteiligte recherchiert.

MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biberwiese
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Das ist ja interessant. Was ist - im Fall einer Immobilie - bei Grundbucheintragungen (ist ja auch Amtsgericht) oder wenn dem Notar das Testament bekannt ist? Ein Notar hat doch hier eine "rechtwahrende" Funktion?! Oder wo kann eine Überprüfung der Einhaltung des Testamentes "von Amts wegen" an- und eingefordert werden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meyer R.Maria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es eine Möglickeit nach 12 Jahren,Ehegatte vor 11 Jahren verstorben.das Testament nichtig zu machen um dann ein Neues zu verfassen.,
Vielen Dank im voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Meyer R.Maria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann man dieses Berliner Testament (Ehegatte seit 11 Jahren verstorben,hinterlegt u. beglaubigt bei Gericht) zurückholen u. durch ein Neus ersetzen.
Vielen Dank für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

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