Kann der verbleibende Ehepartner im Rahmen einer Schenkung nach Ableben seines Ehepartners Verfügungen treffen, die dem gemeinsam verfassten (Berliner) Testament zuwiderlaufen resp nicht durch dieses abgedeckt sind?
Schenkung, Berliner Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ohne das Testament zu kennen, kann Ihre Frage nur unter Vorbehalt beantwortet werden.
Grundsätzlich ist der Überlebende an die Verfügung gebunden. Ausnahmen, wenn er ausschlägt oder bei groben Verfehlungen des Verstorbenen iSv. § 2294 und § 2336.
MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr RA Stadler,
vielen Dank für die Antwort. Ich glaube, daß Ihre Auskunft schon weiterhilft. Wer "überprüft", ob bei Schenkungen das Testament (liegt beim Amtsgericht) eingehalten wird? Muß/kann das ein Notar tun?
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niemand, wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt. Sowas kommt meistens nur auf, wenn der Benachteiligte recherchiert.
MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt
Das ist ja interessant. Was ist - im Fall einer Immobilie - bei Grundbucheintragungen (ist ja auch Amtsgericht) oder wenn dem Notar das Testament bekannt ist? Ein Notar hat doch hier eine "rechtwahrende" Funktion?! Oder wo kann eine Überprüfung der Einhaltung des Testamentes "von Amts wegen" an- und eingefordert werden?
Gibt es eine Möglickeit nach 12 Jahren,Ehegatte vor 11 Jahren verstorben.das Testament nichtig zu machen um dann ein Neues zu verfassen.,
Vielen Dank im voraus.
Kann man dieses Berliner Testament (Ehegatte seit 11 Jahren verstorben,hinterlegt u. beglaubigt bei Gericht) zurückholen u. durch ein Neus ersetzen.
Vielen Dank für die Antwort
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