Schenkung, Erbe, Pflichtteil...

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Schenkung, Erbe, Pflichtteil...

Mein Vater ist kürzlich verstorben. Er hat nebenbei Pferdeboxen für 80 euro im monat vermietet. ich selbst als seine tochter brauchte allerdings nie etwas zu zahlen.

nun ist meine stiefmutter vorerbin geworden, und meine schwester verlangt von ihr ein verzeichnis aller vermögenswerte und schenkungen der letzten 10 jahre - explizit einschließlich der unentgeltlichen überlassung von pferdeboxen, wodurch ich nach ihren angaben rund 15.000 euro gespart habe und wofür sie nie einen finanziellen ausgleich bekam.

frage 1: ist das eine Schenkung aus sitte und anstand gewesen (es ging "nur" um den stellplatz inkl. strom und wasser, futter etc. habe ich selbst gezahlt), oder zählt die summe in den pflichtteil?

frage 2: meine eltern haben ihre erziehungspflicht insofern vernachlässigt, dass wir kinder vernachlässigt wurden. sie haben (ich unterstelle mal, dass sie meine schwester kannten) daher bewusst in kauf genommen, dass ich jahrelang von meiner schwester psychisch und auch körperlich misshandelt wurde (von den eltern überdies genauso). bin auch heute psychisch krank, woran meine eltern und meine schester einen nicht unerheblichen anteil haben. könnte man die gratis-überlassung der pferdebox so gesehen als eine art "schmerzensgeld" dafür sehen?

frage 3: angenommen, der betrag von 15.000 euro fällt in die pflichtteilssumme ein - müsste ich das geschenk quasi zurückgeben, d. h. für 10 jahre die pferdebox nachbezahlen?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

zu Frage 1.: Die untentgeltliche Überlassung der Pferdeboxen ist keine Schenkung und zählt schon aus diesem Grund weder zum Erbe noch zum Pflichtteil. Die Schwester hat in dieser Hinsicht keine Ansprüche, auch keine Auskunftsansprüche.

zu Frage 2.: Nein, aber die Frage stellt sich auch gar nicht wegen meiner Antort zu 1.

zu Frage 3.: Nein.



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