Schenkung, Schenkung, Erbschaft Berechnung

26. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)
Schenkung, Schenkung, Erbschaft Berechnung

Hallo Forum,

folgende Frage stellt sich zu einer Erbschaft in 2014:

Schenkung in 2003 - steuerfrei wegen Freibetrag.
Schenkung in 2007 - steuerpflichtig, da die Schenkung innerhalb von 10 Jahren mit der Schenkung von 2003 lag. Schenkungswerte wurden zusammen gerechnet und dadurch wurde der Freibetrag überschritten.

Nun der Erbfall in 2014. Die Schenkung 2003 liegt nun außerhalb der 10 Jahresfrist. Aber nicht die Schenkung 2007. Heutzutage gilt das Abschmelzungsmodell.

Kann jemand sagen wie das alles nun verrechnet werden wird?
Weden die Schenkungen 2003 und 2007 wieder getrennt betrachtet, da die Schenkung 2007 nun mit dem Erbfall zusammen bewertet wird?
Wird dadurch die Schenkung von 2003 wieder steuerfrei?
Oder werden von der Schenkung 2007 nur z.B. 70% auf den Erbfall angerechnet und 30% verbleiben der Zusammenrechnung mit 2003?

Die Schenkungen 2003 und 2007 waren Immobilienwerte. Werden die Bewertungen aufrecht erhalten oder wird mit dem Erbfall die Berwertung nach heutigen Richtlinien neu vom Finanzamt erstellt?

MfG Megathomas

-- Editiert megathomas am 26.10.2014 12:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Heutzutage gilt das Abschmelzungsmodell.


Aber nicht bei der Erbschaftsteuer, sondern nur bei der Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs.

quote:
Weden die Schenkungen 2003 und 2007 wieder getrennt betrachtet, da die Schenkung 2007 nun mit dem Erbfall zusammen bewertet wird?


Nein

quote:
Wird dadurch die Schenkung von 2003 wieder steuerfrei?


Die Frage verstehe ich nicht. Die Schenkung von 2003 war doch bereits steuerfrei. Daran hat sich durch die Schenkung in 2007 auch nichts geändert.

quote:
Oder werden von der Schenkung 2007 nur z.B. 70% auf den Erbfall angerechnet und 30% verbleiben der Zusammenrechnung mit 2003?


:???:

Die Schenkung von 2007 wird mit der Erbschaft zusammen gerechnet. Die Summe wird dann versteuert. Auf die so ermittelte Steuer wird die 2007 gezahlte Steuer angerechnet.

quote:
Die Schenkungen 2003 und 2007 waren Immobilienwerte. Werden die Bewertungen aufrecht erhalten oder wird mit dem Erbfall die Berwertung nach heutigen Richtlinien neu vom Finanzamt erstellt?


Es gelten die damaligen Werte.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Antwort!

Ah, ok - das Abschmelzungsmodell gilt also nur für den Pflichtteil. Da habe ich wohl da etwas durcheinander geworfen.
Dann ist die Frage natürlich auch nicht besonders sinnvoll.

Die Schenkungssteuer 2007 war aber durch die Schenkung 2003 höher als sie nur bei der Schenkung 2007 gewesen wäre.
Aber da nun zu der Erbschaft 2014 nur die Schenkung 2007 addiert wird und die voll Zahlung aus 2007 angerechnet wird, fällt die Schenkung 2003 wieder heraus.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung für die vielen Fragezeichen, die ich mit meiner Frage produziert habe.
Da war ich wohl total neben der Spur...

MfG Megathomas

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