Hallo zusammen,
Folgender Fiktiver Fall
Personen A, B, X, Y
A = Verheiratet von B
B = Verheiratet mit A
X = Kind1 von B und verheiratet mit Y
Y = Verheiratet mit X
Z = Kind vom Kind2 von B
A Besitzt eine Immobilie und steht im Grundbuch
B Wohnt mit A lange zusammen in dieser Immobilie und steht nicht im Grundbuch
X ist lange ausgezogen, hat aber seit kurzem wieder kontakt mit A + B.
X bietet Hilfe an und fordert bestimmte Zuwendungen.
A Erkrankt an Demenz/Geschäftfähigkeit unbekannt
A + B machen ein Berliner Testament auf Gegenseitigkeit mit Immobilie
X wird als Schlusserbe eingesetzt.
A + B Machen eine Generalvollmacht auf gegenseitigkeit sowie Ersatzeweise X
Generalvollmacht bis über den Tod hinaus
A führt eine Schenkung der Immobilie an X aus
Schenkung Soll bezahlt werden von A
Schenkung wird bezahlt von X
X veruntreut Gelder von A+B
Z Betreut A + B
A Verstirbt
B Erbt restliches Vermögen von A
B Stellt fest, das Immobilie von A an X verschenkt worden ist
B Stellt Veruntreung von X fest
B Fordert Rückabwicklung von Schenkung über Vorsorgevollmacht
Rückabwicklung laut Aussage nicht möglich
B entzieht X Alle Vollmachten
B fordert veruntreute Gelder von X wieder
X + Y Bauen Druck auf B und Z auf
B setzt Z als Schlusserben ein
Z Bekommt Vollmacht über B
B Verstirbt
Z Erbt Vermögen von B
B forderte vor dem Tod Z auf Immobilie und Veruntreutes Vermögen wiederzubeschaffen.
Fragen
-Wie verhält sich die von A verschenkte Immobilie wenn in dem ganzen Fall wenige Jahre liegen?
-Warum war die Rückabwicklung der o.g. Schenkung von A über Vollmacht von B nicht möglich?
-Wieviel der Immobilie geht in Erbe von Z ?
Schenkung + Berliner Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatA führt eine Schenkung der Immobilie an X aus :
Hatte A denn noch weiteres Vermögen? Ansonsten ist eine Schenkung ohne Zustimmung des Ehegatten nicht möglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html
Zitat:Schenkung Soll bezahlt werden von A
Eine Schenkung ist unentgeltlich.
Zitat:B Stellt Veruntreung von X fest
Inwiefern?
Zitat:B Fordert Rückabwicklung von Schenkung über Vorsorgevollmacht
Auf welcher Rechtsgrundlage fordert B die Rückabwicklung der Schenkung?
A+B Hatten gemeinsames Vermögen.
Welches allerdings Nach der Veruntreuung von X nur noch ein Bruchteil des Wertes der Immobilie war.
Rückabwicklung aufgrund Veruntreuung und Unddank von X.
Bezahlen der Schenkung sind die Notarkosten gemeint, Geschrieben steht: Die Kosten des Vertrages trägt der Überlasser.
Bezahlt wurde der Notar aber vom Beschenkten.
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ZitatA+B Hatten gemeinsames Vermögen. :
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen. Nochmals die Frage, ob A noch weiteres (werthaltiges) Vermögen hatte.
Zitat:Rückabwicklung aufgrund Veruntreuung und Unddank von X.
Welche Veruntreuung, welcher Undank?
Zitat:Bezahlen der Schenkung sind die Notarkosten gemeintZitat:
Warum schreibt man das dann nicht genau so?
-- Editiert von User am 24. März 2024 16:50
Gemeinsames Vermögen kann ich aus Unwissenheit nicht beantworten. Es ist kein Hinweis hierzu zu finden. Ohne genaue Zahlen zu nennen würde ich von einer Verteilung inkl. Immobilie von A=80% B=20% ausgehen.
Rückforderung aufgrund von belegbaren Beleidigungen in Form von mehrmaliges diskreminierendes äußern von X über die Erkrankung von A, Sowie veruntreuen, ausnutzen der Vollmacht um In-Sich-Geschäfte durchzuführen sowie große Barabhebungen. Die Vollmacht (Ersatzvollmacht) von X erlaubte InSich Geschäfte. Allerdings waren diese Geschäfte mit keinem der Vollmachtgeber A+B abgesprochen. Die In-Sich Geschäfte wurden nach Auffallen dieser wieder durch den Bevollmächtigten X zurückgezahlt.
Mit den Notarkosten war keine Absicht, ich entschuldige mich.
ZitatRückforderung aufgrund von belegbaren Beleidigungen in Form von mehrmaliges diskreminierendes äußern von X über die Erkrankung von A, :
Ich sehe hier kein Rückforderungsrecht von B.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html
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