Hallo!
Habe folgendes Problem:
Wir (Mutter, Bruder, Schwester und ich) wohnen seit fast 30 Jahren in
einem Einfamilienhaus, welches bis vor kurzem noch meiner Oma gehörte.
Meine Mutter hat von meiner Oma im August 2000 das Einfamilienhaus
überschrieben bzw. geschenkt bekommen. Ich hab da noch in Erinnerung
das meine Oma meinte, dass das Haus die nächsten 10 Jahre nicht verkauft
werden darf.
Es wird auch folgender § erwähnt:
§2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
Da das Haus aber renovierungsbedürftig ist will meine Mutter es meinem Bruder
verkaufen, der über die finanziellen Mittel verfügt um es wieder herzurichten.
Das heisst das wir anderen ausziehen müssen und das Haus dann meinem Bruder gehört. Verschenken bzw. vererben will es meine Mutter nicht.
Das Haus soll im Sommer 2009 an meinen Bruder übergeben bzw.
verkauft werden.
Ist meine Mutter dann nicht an die 10 Jahresfrist gebunden die erst im
August 2010 abläuft?
Weiss da jemand bescheid?
Vielen Dank im Voraus
Schenkung 10 Jahresfrist???
27. Dezember 2008
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2008 | 22:20
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 39x hilfreich)
Schenkung 10 Jahresfrist???
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2008 | 19:02
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Es gilt, was in dem Übergabevertrag vereinbart wurde. Was steht bzgl. einem evtl. Verkauf drin? Hat sich die Oma ggf. ein Recht auf Rückforderung vorbehalten?
Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch fällt ggf. erst mit dem Tod der Oma an.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2008 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46698 Beiträge, 16553x hilfreich)
En gesetzliches Verkaufsverbot innerhalb von 10 Jahren gibt es nicht. Es kann sich daher allenfalls um ein Verkaufsverbot handeln, welches im Vertrag festgelegt wurde.
Der Pflichtteilergänzungsanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die Oma innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Das hindert Deine Mutter aber nicht an einem vorherigen Verkauf.
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