Schenkung 50% einer Immobilie?!

24. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Enna1010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung 50% einer Immobilie?!

Hallo,

Ich bräuchte bitte etwas Hilfe bei folgender Sachlage...

Meine Eltern besitzen eine Wohnung, die bereits komplett abbezahlt ist. Sie wurde gemeinsam bewohnt. Seit einigen Jahren sind meine Eltern getrennt und mein Vater ist in der Wohnung geblieben und zahlt monatlichen Mietausgleich an meine Mutter....das nur so nebenbei.

Jetzt steht die Scheidung an und meine Mutter verzichtet aus gesundheitlichen Gründen an dieser ganzen Rechnerei und Zugewinn etc. Sie haben sich darauf geeinigt, dass die Wohnung verkauft und der Erlös 50/50 geteilt wird.

Meine Mutter möchte aber eigentlich die Wohnung mir und meinen Bruder schenken.
FRAGE: Kann meine Mutter ihre Hälfte des Besitzes VOR dem Verkauf an ihre Kinder schenken? Wenn ja, brauchst sie dazu das Einverständnis meines Vaters?

Um meine Mutter hier sozusagen aus der Schusslinie zu nehmen, müsste mein Vater letztendlich "nur" mit seinen Kindern einigen.

Gehr das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von Enna1010):
Meine Mutter möchte aber eigentlich die Wohnung mir und meinen Bruder schenken.
FRAGE: Kann meine Mutter ihre Hälfte des Besitzes VOR dem Verkauf an ihre Kinder schenken? Wenn ja, brauchst sie dazu das Einverständnis meines Vaters?

Die Schenkung macht doch keinen Sinn.

Wenn die Wohnung das einzige Vermögen ist, bedarf die Schenkung der Zustimmung des anderen Ehegatten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html

Wenn sich die Ehegatten darauf geeinigt haben, ist das doch kein Problem. Es wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen und jeder erhält den hälftigen Kaufpreis.

Der Verkauf hat übrigens nichts mit der Scheidung zu tun. Diese ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48957 Beiträge, 17232x hilfreich)

Selbst wenn sie noch nennenswertes weiteres Vermögen hat und deswegen der § 1365 BGB nicht greift, bzw. der Verkauf erst nach der Scheidung erfolgt, macht die Schenkung keinen Sinn.

Diese Schenkung vor dem Verkauf kostet nur unnötig Geld.

Deine Mutter kann Deinem Vater doch einfach mitteilen, dass er sich mit den Kindern einigen möge. Wenn die Einigung dann erfolgt ist, dann. teilen die Kinder das der Mutter mit.

Damit muss die Mutter nur den Kaufvertrag unterschreiben und kann sich ansonsten aus dem gesamten Verkaufsprozess raushalten.

0x Hilfreiche Antwort

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