Schenkung - Altersdemenz; Widerruf möglich?

22. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Schenkung - Altersdemenz; Widerruf möglich?

Hallo!

Meine Tante, seit einigen Jahren altersdement, besass wertvollen Schmuck, teures Porzellan usw. Bei einer kürzlichen Inventur der Wohnungseinrichtung stellten wir fest, dass der Schmuck komplett weg ist und auch der Großteil aller übrigen wertvollen Dinge.

Es stellte sich dann heraus, dass die langjährige Putzfrau meiner Tante "beschenkt" wurde. Sie hat zuminddest mündlich erwähnt, einen Kachelofen und ein Prozellanservice erhalten zu haben. Weitere Angaben verweigert sie. Sie habe mit einem Rechtsanwalt gesprochen und müsse keine Auskunft geben. Für mich ein Indiz dafür, dass diese "Schenkungen" u.U. nicht rechtmäßig waren. Die Aussagen der Putzfrau können von einer unabhängigen dritten Person bestätigt werden. Mehr Nachweise gibt es aktuell nicht.

Die Vermutung liegt nahe, dass zum Zeitpunkt der Schenkung bereits eine Altersdemenz vorlag. Dafür spricht u.a., dass meine Tante die verschenkten Gegenstände bereits meiner Mutter fest zugesagt hatte. Sie solle sie erhalten, wenn meine Tante gestorben ist. Zudem hat meine Tante stets wert auf eine gediegene Woohnungsausstattung gelegt und hätte niemals geduldet, dass wesentliche Teile der Einrichtung noch zu ihren Lebzeiten veräußert werden.
Neben einer Schenkung kommt auch Diebstahl in Frage. Meine Tante lebt schon seit Jahren alleine.

Seit ca. einem Jahr ist ein Vormund (mein Bruder und meine Mutter) bestellt. Die Barmittel meiner Tante neigen sich aufgrund der Pflegebedürftigkeit langsam dem Ende zu. Außer dem Haus befindet sich kaum verwertbares Sachvermögen in dem Haus.

Mein Bruder und ich sind als Alleinerben des gesamten Nachlasses vorgesehen. Wir müssen aber erhebliche Summen an weitere Verwandte zahlen.

Frage:
Ist es möglich, diese Schenkungen zu widerrufen oder anzufechten, in der Eigenschaft als Vormund oder als zukünftige Erben? Vielleicht aufgrund der Altersdemenz oder Ausnutzung der Notlage meiner Tante (grober Undank)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wenn die Tante in wirtschaftlicher Not gerät und sie
u.U. auf Sozialleistungen angewiesen wird, können Sie die
Geschenke der letzen 10 Jahre vom Beschenkten zurück
verlangen.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Mein Bruder und ich sind als Alleinerben des gesamten Nachlasses vorgesehen. Wir müssen aber erhebliche Summen an weitere Verwandte zahlen.

Na, Sie können aber an die Verwandten nicht mehr auszahlen, als da ist, oder?

Die Schenkungen zurück zu fordern wäre m.E. Sache des Betreuers, nicht die der möglichen zukünftigen Erben.

Und wenn die Tante schon seit Jahren dement ist, warum hat man sich dann nicht früher um die Betreuung der alten Damen gekümmert? Erst wenn es ans mögliche "Erbe" geht, dann wird man tätig? Sorry, aber mich macht es einfach immer wütend, wenn Menschen erst dann ihren Allerwertesten hoch bekommen, wen nsie denken, dass sie weniger "abkriegen".

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"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

@Was weiss ich?

quote:
Na, Sie können aber an die Verwandten nicht mehr auszahlen, als da ist, oder?


Richtig. Nach dem nötigen Notverkauf des Wohnhauses reicht der Erlös wohl gerade eben so aus. Das Haus sollte eigentlich gehalten werden.

quote:
Die Schenkungen zurück zu fordern wäre m.E. Sache des Betreuers, nicht die der möglichen zukünftigen Erben.


Mein Bruder ist Betreuer und Erbe in einer Person.

quote:
Und wenn die Tante schon seit Jahren dement ist, warum hat man sich dann nicht früher um die Betreuung der alten Damen gekümmert? Erst wenn es ans mögliche "Erbe" geht, dann wird man tätig? Sorry, aber mich macht es einfach immer wütend, wenn Menschen erst dann ihren Allerwertesten hoch bekommen, wen nsie denken, dass sie weniger "abkriegen".


Ihr Username ist wohl selbstironisch gemeint. Sie sollten sich nicht anmaßen, aus der Ferne und frei von jedem Hauch von Ahnung, was Altersdemenz für den Betroffenen und die Familie bedeutet, wie diese Krankheit (auch zeitlich) verläuft und welche familiären Umstände vorliegen, ein Urteil zu sprechen. Wenn Sie zur Sache nichts beitragen können, sollten Sie sich solch peinlichen Kommentare besser ersparen.

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