Hallo zusammen,
mein Vater möchte mir seine Immobilie schenken, mit dem Ziel Erbschaftssteuern zu sparen. Nach den steuerlichen Vorgaben zur Berechnung des Verkehrswertes (Jahresnettomiete x 12,5 - 25% Abzug aufgrund des Alters) bleibgt ein Verkehrswert von 520.000 EUR. Mein Vater (65 Jahre alt) erhält zudem lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauch (er erhält alle Mieteinnahmen, muss aber auch alle Kosten tragen). Diese Rechte müssten jetzt noch vom Verkehrswert abgezogen werden (Formel kenne ich aber nicht), von welchem Wert müsste ich anschließend noch die Schenkungssteuer bezahlen (anders gefragt, wie hoch ist die Schenkungssteuer)? Kann mir hier jemand einen Betrag oder einen Schätzwert nennen?
Vielen Dank!
mfg
Schenkung: Berechnung Erschaftssteuer
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Nießbrauchwert wird bei einem 65-jährigen Mann mit dem 9,019-fachen der Jahresnettomiete angesetzt, so dass hier wohl ein Wert nahe 0 herauskommt. Da Dein Freibetrag 205.000€ beträgt dürfte nach meiner Einschätzung hier keine sofortige Schenkungssteuer anfallen.
Die Steuer bezüglich des Nießbrauchs wird bis zum Tod Deines Vaters zinslos gestundet. Dabei dürfte eine Steuer von 47.250€ bis zum Tod Deines Vaters gestundet werden.
Vielen Dank für die Antwort, ich kann aber doch auch die Schenkungssteuer jetzt schon bezahlen und dadurch einen größeren Bonus erhalten. Wie groß wäre hier der Bonus (anders ausgedrückt, die Reduzierung der Schenkungssteuer?)
mfg
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Der Betrag wird mit einem Zinssatz von 5,5% abgezinst, wenn Du die Steuer sofort bezahlst.
Welche statistische Lebenserwartung für Deine Vater dabei zugrunde gelegt wird, weiß ich leider nicht.
Hallo
Wenn im notariellen Vertrag steht, dass die Schenkung im Sinne eines Vorerbens erfolgt. Zahlt man erstmal keine Steuern, diese werden bis zum Tode des Vatern gestundet. Stirbt der betreffende erst nach zehn Jahren erlischt die Steuerpflicht.
@wandatakonda
Das wäre mir aber neu.
Für den Schenkungsanteil fällt die Schenkungssteuer sofort an.
Für den Nießbrauchanteil ist die Steuer erst mit dem Tod des Schenkers fällig, kann aber abgezinst schon vorher gezahlt werden.
Dass man eine Schenkung nur als Vorerbe bezeichnen muss um dann gar keine Steuern zu zahlen, wenn der Schenker länger als 10 Jahre lebt, kann ich keiner gesetzlichen Vorschrift entnehmen.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten, bei der Berechnung müsste man dann doch in etwa folgende Rechnung durchführen können (dabei gehe ich mit einer duchschnittlichen Lebenserwartung von 78 Jahren aus, also eine Berechnung auf 13 Jahre):
520.000 EUR Verkehrswert
- 62400 EUR Wohnrecht (= 400 EUR x 12 Monate x 13 Jahre)
= 457.600 EUR
die Schenkungssteuer würde sich danach auf 27786 EUR belaufen. Wenn ich diese dann sofort bezahlen würde und eine Abzinsung von 5,5 % einrechne, würde ich doch bei um die 10.000 EUR (bezogen auf 13 Jahre) auskommen, oder?
Zudem ist es mir auch neu, dass die Schenkungssteuer erlischt, wenn der Schenkende erst nach 10 Jahren stirbt. Wo steht dieses?
Vielen Dank für alle Infos.
Das Wohnrecht wird nach meiner Kenntnis genauso wie das Nießbrauchrecht behandelt und daher nicht abgezogen.
Zudem hast Du es auch noch falsch berechnet, da Du die Abzinsung nicht berücksichtigt hast.
Die Schenkungssteuer beträgt daher wie bereits oben geschrieben 47.250€. Bei einer Lebenserwartung von 13 Jahren kommt man dann auf eine sofort anfallende Steuer von 23.557€.
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