Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu einer Schenkung. Meine Tante, 83 Jahre hat keine Kinder, ihr Mann ist vor ca. 10 Jahren verstorben. Beide haben sich gegenseitig als Erbe eingesetzt. Es existiert ein Testament, das meine Schwester und mich als Erben einsetzt. Die Tante besitzt ein bezahltes Eigenheim, geschätzter wert ca. 400000€, dazu noch Bargeld von ca. 150000€. Die Beträge wurden von mir nur geschätzt. Nach aktueller Lage müssten meine Schwester und ich ca. 25Prozent davon Erbschaftssteuer bezahlen. Ich habe zwei Kinder, beide volljährig, meine Schwester hat einen Sohn, noch minderjährig. Wenn meine Tante jetzt jedem der 3 Kinder 20000€ Bargeld schenken würde, wären diese ja steuerfrei. Im Todesfall meiner tante würde dies dann die Erbsumme um diese 60000€ mindern und demnach auch die Erbschaftssteuer. Die Kinder sind ja im Todesfall nicht erbberechtigt. Es ist mir schon klar, dass das Geld dann rein rechtlich den Kindern gehört und die damit machen können was sie wollen, obwohl eigentlich ich und meine Schwester dies Erben sollen. Dies würden wir aber dann mit den Kindern klären. Ist meine Überlegung so korrekt?
LG
Schenkung Erbschaftssteuer?
18. Januar 2021
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Frage vom 18. Januar 2021 | 00:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Erbschaftssteuer?
#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 07:40
Von
Status: Unbeschreiblich (50108 Beiträge, 17557x hilfreich)
Zitat:Ist meine Überlegung so korrekt?
Ja
Zitat:Dies würden wir aber dann mit den Kindern klären.
Da muss nichts geklärt werden. Wenn das Geld an Euch zurück fließt, dann ist die Steuerersparnis weg (§ 42 AO).
#2
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Info.
d.h. dann falls die Kinder den Betrag an die Eltern überweisen würden, müsste die Erbschaftssteuer bezahlt werden. Gilt hier dann auch die Verfährungsfrist von 10 Jahren?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2021 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (50108 Beiträge, 17557x hilfreich)
Zitat:d.h. dann falls die Kinder den Betrag an die Eltern überweisen würden, müsste die Erbschaftssteuer bezahlt werden.
Wenn bei zwischen der Schenkung an die Kinder und der Weitergabe an die Eltern kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, dann würde § 42 AO nicht greifen. Außerdem müsste die Weitergabe freiwillig sein, d.h. die Kinder müssen die Möglichkeit haben, das Geld behalten zu dürfen.
Daneben ist zu beachten, dass minderjährige Kinder ohnehin das Geld nicht an ihre Eltern weitergeben dürfen.
Zitat:Es ist mir schon klar, dass das Geld dann rein rechtlich den Kindern gehört und die damit machen können was sie wollen
So lange das auch tatsächlich so ist, kann man mit solchen Schenkungen Steuern sparen. Eltern statten ja häufig ihre Kinder zum Start in ein eigenständiges Leben mit entsprechenden Unerstützungen aus. Wenn die Kinder die Schenkung der Tante als eine solche Ausstattung betrachten, dann ist das Ganze unproblematisch und steuersparend möglich.
#4
Antwort vom 18. Januar 2021 | 16:23
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Das geschenkte Geld gehört dann den Kindern. Punkt, Ende, Aus. Der Fragesteller möchte aber ja gar nicht, dass die Kinder das Geld behalten. Eine Anleitung zum Steuerbetrug gibt es hier nicht. Die Tante soll das Geld verteilen, dann hat jeder etwas davon wenn man unter dem Freibetrag bleibt.
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