Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Grundstück (Eigentümer die Mutter) soll real geteilt werden.
Die eine Grundstückhälfte geht per Schenkung
auf die Tochter über.
Die andere Hälfte bleibt bei der Mutter.
Mit welchen Notarkosten/Gebührensätzen muss man hier rechnen?
Fiktiv könnte man annehmen die Grundstückwerte sind nach der Teilung wie folgt:
Tochter: 400.000 €
Mutter: 800.000€
Wie fallen hier die Notar + Grundbuchkosten aus?
Muss jedes Grundstück jeweils mit 2 Gebührensätzen für den Notar und einem Gebührensatz für das Grundbuch berechnet werden?
Oder wird nur das geschenkte Grundstück der Tochter mit den jeweiligen Gebührensätzen berechnet?
Ist der Teil der Mutter nur eine Grundbuchänderung, da sie vorher für das Gesamtgrundstück im Grundbuch stand?
Leider bin ich hier nicht wirklich fündig geworden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Trips
Schenkung Gründstück + Grundstückteilung
17. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2020 | 17:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkung Gründstück + Grundstückteilung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. Mai 2020 | 18:39
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatMuss jedes Grundstück jeweils mit 2 Gebührensätzen für den Notar und einem Gebührensatz für das Grundbuch berechnet werden? :
Nein, es gibt einen Schenkungsvertrag bzgl. des Teilgrundstücks das auf die Tochter übertragen werden soll. Wenn der amtliche Fortführungsnachweis vorliegt, kann das Grundstück vom Gesamtgrundstück der Mutter abgeschrieben und in ein anderes Grundbuch übertragen werden. Gleichzeitig wird die Tochter dann als Eigentümerin eingetragen.
Die reine Beurkundungsgebühr beträgt EUR 1.570,--. Hinzu kommen noch die Kosten für die Vermessung und Eintragung im Grundbuch.
#2
Antwort vom 17. Mai 2020 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46706 Beiträge, 16556x hilfreich)
Zitat:Hinzu kommen noch die Kosten für die Vermessung
Richtig und die sind voraussichtlich höher als die Notarkosten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2020 | 11:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Super, vielen Dank für die Rückmeldung!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.966
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten