Schenkung Grundstück

13. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Synthex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Grundstück

Hallo zusammen,

mein Großvater beabsichtigt eine Schenkung eines unbebauten Grundstücks, welches ich im Anschluss gerne bebauen möchte.

Frage 1: Durch den Steuerfreibetrag (200000€ bei Enkel) würde ich bei der Schenkung keine Schenkungssteuer bezahlen, möchte meine Ehefrau aber auch im Grundbuch eintragen. Ist dies im selben Zuge oder erst im nachhinein möglich? (Schenkungsfreibetrag 500000€ für Eheleute)

Frage 2: Was würde im Falle eines Todes innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Schenkung im Bezug aufs Erbrecht passieren? Verringert sich der erbbare Anteil pro Jahr um 10%?

Frage 3: Ist es möglich, im Schenkungsvertrag ein Verzicht auf den erbrechtlichen Ausgleich aufzuführen?

Frage 4: Welche Kosten würden bei einem Pflegefall auf mich zukommen, wenn sich das Sozialamt meldet (§ 528 BGB)?

Frage 5: Wird das Sozialamt erst die Rückforderung der Schenkung veranlassen, wenn das vorhandene Kapital und Besitzgüter meines Großvaters einbezogen und aufgebraucht wurde?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30448 Beiträge, 5441x hilfreich)

zu 4: Das Sozialamt würde dann diese Kosten nennen. Kommt auf die Art des Pflegefalls und dessen Kosten an.
zu 5: Solange dein Vater die Kosten aus Einkommen und Vermögen selbst tragen kann, wird das Sozialamt nicht tätig. Die Schenkung kann das Amt ggf. innerhalb 10 Jahren zurückfordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3307 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Synthex):
Durch den Steuerfreibetrag (200000€ bei Enkel) würde ich bei der Schenkung keine Schenkungssteuer bezahlen, möchte meine Ehefrau aber auch im Grundbuch eintragen.

Ist der Großvater damit einverstanden? In der heutigen Zeit bedeutet verheiratet sein, nicht unbedingt lebenslang.
Besser wäre doch, ihnen gehört das Grundstück und ein Haus können sie ja gemeinsam drauf bauen.
Zitat (von Synthex):
Frage 5: Wird das Sozialamt erst die Rückforderung der Schenkung veranlassen, wenn das vorhandene Kapital und Besitzgüter meines Großvaters einbezogen und aufgebraucht wurde?

Er darf 10 000 € Schonvermögen haben. Sollte sein Vermögen innerhalb von 10 Jahren verbraucht sein, kann die Schenkung zurückgefordert werden oder sie übernehmen die restliche monatliche Zahlung für den Heimaufenthalt, dann hat sich das mit dem Sozialamt erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46686 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Synthex):
Ist dies im selben Zuge oder erst im nachhinein möglich?


Erst im Nachhinein.

Zitat (von Synthex):
Was würde im Falle eines Todes innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Schenkung im Bezug aufs Erbrecht passieren? Verringert sich der erbbare Anteil pro Jahr um 10%?


Die Frage verstehe ich nicht.

Zitat (von Synthex):
Ist es möglich, im Schenkungsvertrag ein Verzicht auf den erbrechtlichen Ausgleich aufzuführen?


Ja, den müssen dann die Verzichtenden im notariellen Vertrag unterschreiben.

Zitat (von Synthex):
Welche Kosten würden bei einem Pflegefall auf mich zukommen, wenn sich das Sozialamt meldet (§ 528 BGB)?


Die nicht gedeckten Pflegekosten bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 200.000€

Zitat (von Synthex):
Wird das Sozialamt erst die Rückforderung der Schenkung veranlassen, wenn das vorhandene Kapital und Besitzgüter meines Großvaters einbezogen und aufgebraucht wurde?


Ja

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