Wie sieht es bei einer Schenkung aus, wo die Eltern Ihrem Sohn das Haus mit Grundstück schenkweise übertragen haben und dieser sich jetzt den teilweise tätlichen Angriffen auf sich und seiner Ehefrau erwehren muß. Beide Parteien wohnen in diesem Haus, in zwei getrenten Wohnungen.Der Sohn hat nach dieser Schenkung geheiratet. Die Ehefrau und der Sohn, den sie in die Ehe mitgebracht hat, werden von den Eltern des Beschenkten nicht akzeptiert und auch bei Bekannten und Verwanten schlecht gemacht. Kann der Sohn nun diese Schenkung rückgängig machen?
Welche Unterhaltskosten muß er tragen wenn er auszieht?
Schenkung Haus - Kann der Sohn nun diese Schenkung rückgängig machen?
21. Oktober 2002
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Frage vom 21. Oktober 2002 | 16:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Haus - Kann der Sohn nun diese Schenkung rückgängig machen?
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#1
Antwort vom 1. November 2002 | 11:46
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 6x hilfreich)
Die Schenkung bindet grundsätzlich nur den Schenker. Dieser hat, wenn er dies rechtswirksam mit dem Begünstigten vereinbart hat, auch zu leisten. Ein Rückforderungsrecht steht ihm nur in Ausnahmefällen zu, beispielsweise bei grobem Undank.
Natürlich kann der Beschenkte im Wege einer Schenkung den Gegenstand zurückgeben. Er kann ihn aber grundsätzlich auch veräußern. M.a.W.: Ihr Mann kann sich selbstverständlich von dem Haus befreien.
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