Schenkung Haus Tochter, Wohnrecht Lebensgefährtin

15. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)
Schenkung Haus Tochter, Wohnrecht Lebensgefährtin

Hallo,

das eigens bewohnte Wohnhaus des Vaters soll noch zu Lebzeiten an eines seinter beiden Kinder übergeben werden.

Der Vater ist nicht verheiratet, er und seine Lebensgefährtin wollen sich im Haus ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen, nur unter dieser Vorraussetzung kommt es zu der vorzeitigen Schenkung. Die Lebenserwartung der Lebensgefährtin ist aller Voraussicht nach höher als die des Vaters, sie soll das Haus nach dem Tod des Vaters weiterhin bewohnen dürfen.

Gibt es eine Möglichkeit für die Lebensgefährtin, keine Schenkungssteuer zu bezahlen, wenn ihr unabhängig vom Vater ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird.

Muss so eine Vereinbarung notariell erfolgen, kann so etwas nicht auch vertraglich vereinbart werden, wie mietfreies Wohnen auf Lebenszeit?
Das Kind hat selber ein Haus und hat dagegen auch keine Einwände, wenn die Lebensgefährtin das Haus nach dem Tod des Vaters nutzt.

Die vorzeitige Schenkung soll deswegen erfolgen, weil noch eine zweite Immobilie durch Schenkung an das zweite Kind erfolgen soll, und die ganze Erbsache vorab geregelt werden soll, damit später kein Streit mehr entsteht.

Im Testamentsfall müsste die Lebensgefährtin ja unvermeidlich Erbschaftssteuer auf ihr Wohnrecht bezahlen, das sollte irgendwie vermieden werden.

Würden die beiden Häuser vererbt werden, würde sich das Wohnrecht sicherlich auch preismindernd auf die eine Immobilie auswirken, was wohl auch Pflichtteilsergänzungsansprüche an die andere Tochter zur Folge haben könnte, welche ja eine Immobilie ohne eingetragenem Wohnrecht erben würde.

Ist das soweit richtig?

Danke vorab, für Ideen und Vorschläge.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Erbschaftssteuer berechnet sich nach dem Wert des
Hauses, und dem Lebensalter der Wohnberechtigten am Todestag des Erblassers. Wenn es sich nicht um eine
"Millionenvilla" handelt, ist die Erbschaftssteuer
meist - 0 -.
Der Vater kann ein Testament errichten und es seiner Partnerin zur Aufbewahrung geben, oder beim Nachlassgericht
hinterlegen.Ein Notar ist nicht unbedingt erforderlich,
aber er dient der Rechtssicherheit.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Die Erbschaftssteuer berechnet sich nach dem Wert des
Hauses, und dem Lebensalter der Wohnberechtigten am Todestag des Erblassers. Wenn es sich nicht um eine
"Millionenvilla" handelt, ist die Erbschaftssteuer
meist - 0 -.

:???: Das kann man nicht pauschalieren.

Muss so eine Vereinbarung notariell erfolgen, kann so etwas nicht auch vertraglich vereinbart werden, wie mietfreies Wohnen auf Lebenszeit?
Ja, das kann man gleich im Schenkungsvertrag aufnehmen.

Im Testamentsfall müsste die Lebensgefährtin ja unvermeidlich Erbschaftssteuer auf ihr Wohnrecht bezahlen, das sollte irgendwie vermieden werden.

Wie kommst du darauf?

Der Vater kann ein Testament errichten und es seiner Partnerin zur Aufbewahrung geben, oder beim Nachlassgericht hinterlegen.
Hier geht es um einen Schenkungsvertrag, nicht um ein Testament.

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