Hallo, ich stehe im Moment vor einem Problem und finde nirgends eine Antwort.
Meine Eltern wollen mir als Sohn und meinen Kindern als ihre Enkel ihr Haus per Schenkung überschreiben, sich aber den Nießbrauch eintragen lassen. Die Freibeträge sind uns bekannt und das ist auch nicht das Problem.
Wir wollen nämlich jetzt in das Haus einziehen. Können meine Eltern dann mit uns als Eigentümer einen Mietvertrag abschließen und selbst Mieteinnahmen von uns bekommen? Also der Eigentümer der Immobilie zahlt Miete an den Nießbraucher? Die Eltern müssen dann die Mieteinnahmen versteuern, können aber gleichzetig Kosten steuerlich gelternd machen? Hört sich so komisch an aber es ist dies rein rechtlich so möglich?
-- Editiert von User am 15. Oktober 2023 10:12
Schenkung Haus mit Nießbrauch und Mieteinnahmen
14. Oktober 2023
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Frage vom 14. Oktober 2023 | 23:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Haus mit Nießbrauch und Mieteinnahmen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2023 | 14:03
Von
Status: Master (4279 Beiträge, 2431x hilfreich)
list nur für Kosten möglich, die auch von den Nießbrauchsbegünstigten zu tragen waren und nicht vom Eigentümer. Das sind nicht gerade viele (sofern nicht gesondert beim Nießbrauch vereinbart). Die neue Einbauküche könnt ihr bzw die Eltern also NICHT von der Steuer absetzen.ZitatDie Eltern ... können aber gleichzetig Kosten steuerlich gelternd machen? :
Ansonsten: klar, das geht
#2
Antwort vom 15. Oktober 2023 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (49090 Beiträge, 17281x hilfreich)
ZitatMeine Eltern wollen mir als Sohn und meinen Kindern als ihre Enkel ihr Haus per Schenkung überschreiben, sich aber den Nießbrauch eintragen lassen. :
Wer ist denn auf so eine Idee gekommen? Sind die Kinder denn wenigstens schon volljährig? Als Sohn würde ich dankend ablehnen.
Aber rein rechtlich ist das so möglich.
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