Hallo!
Folgende Sachlage bei mir:
Meine Eltern möchten ihr 2-Familien-Haus in dem sie selber sowie ich mit Partnerin zur Miete wohnen gerne mir übertragen. Hintergrund hier ist das ich eine Schwester habe, und ich im Erbfall möglichst wenig an Sie auszahlen soll, da sie schon über mehrere Häuser verfügt. Dieses ist der Wunsch meiner Eltern. Ein Testament
liegt derzeit noch nicht vor, soll aber demnächst erstellt werden. Meine Eltern sind beide 66 Jahre alt und erfreuen sich zum Glück bester Gesundheit.
Meine Frage bezieht sich auf folgendes: Wenn meine Eltern mir das Haus schenken und dieses im Grundbuch eingetragen wird, würde ja durch das Nießbraucherrecht (meine Eltern bleiben selbstverständlich im Haus wohnen) die 10 jährige Schenkungsfrist nicht beginnen. Wie ist dieses bei Gewährung eines (beschränkten) Wohnungsrecht? Sprich meine Eltern bekommen das Recht nur eine der Wohnungen auf Lebzeiten zu bewohnen (plus Kellerraum), allerdings auch nur zur Eigennutzung. Die andere Wohnung sowie dazugehöriges Grundstück würden durch mich genutzt. Würde nach Ablauf der Schenkungsfrist von 10 Jahren hier kein Pflichtteilsergänzungsanspruch meiner Schwester mehr bestehen? Es geht hier nur um den Wert des Hauses, vom restlichen Vermögen soll sie nach Ableben meiner Eltern natürlich die Hälfte erhalten.
Die Schenkung selbst denke ich ist wirtschaftsrechtlich problemlos steurrechtlich nachvollziehbar, da ich ja derzeit Miete an meine Eltern zahle und dieses nach der Schenkung wegfällt.
Würde mich freuen wenn jemand weiß wie in dem Fall die Rechtssprechung ist.
Schenkung Haus mit Whgsrecht - Pflichtteil Schwest
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ich habe davon leider gar keine Ahnung und suche hier im Forum ebenfalls nach Rat, aber mein erster Gedanke beim lesen war:
Könnte man um die Fragen/Probleme zu lösen das Haus nicht einfach für z.B. 1€ an Sie verkaufen und Sie geben Ihren Eltern ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht ?
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Die Eltern könnten auch einen Anteil des Hauses an Sie verschenken, dann bleiben sie Teileigentümer und haben Mitspracherecht. Ein Wohnrecht ist dann nicht notwendig.
Per Testament kann dann dieser Teil an Sie vererbt werden.
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-- Editiert joebeuel am 02.08.2013 10:07
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Bei Verkauf unter Wert wird die Differenz aus Wert und Kaufpreis als Schenkung angenommen, das ist keine Lösung.
Beim Wohnrecht im angedachten Fall dürfte der Pflichtteilsanspruch der Schwester nach 10 Jahren erlöschen. Da die Schenkung sowieso notariell beurkundet werden muss, wird der Notar dementsprechend beraten.
Da die Schwester ja offenbar nicht enterbt werden soll, wäre es aber doch das einfachste, mit ihr darüber zu sprechen und sie einzubeziehen. Statt Testament (oder ergänzend dazu) könnte man einen notariellen Erbvertrag aufsetzen, in dem die Schwester auf ihren Pflichtteilsanspruch oder jedenfalls auf den aufs Haus entfallenden Teil verzichtet. Eventuell könnte ihr in dem Vertrag auch etwas anderes zugesichert werden, je nachdem, was man vor hat.
Familienbeziehungen werden immer noch am effektivsten durch Erbstreitigkeiten zerstört, redet lieber jetzt darüber, wo das noch nicht ansteht!
Da das Wohnrecht für die Eltern nur einen Teil des Hauses umfasst, beginnt die 10-Jahresfrist mit der Übertragung zu laufen. In diesem Punkt besteht ein gravierender Unterschied zu dem Fall, dass das gesamte Haus vom Wohn- oder Nießbrauchrecht umfasst wird.
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