Mal angenommen: Eltern haben ein 2 Familienhaus und 2 Söhne: Noch zu Lebzeiten der Eltern verschenken die Eltern einem Sohn und dessen Frau das Haus, damit der andere Sohn keine Ansprüche am Haus geltend machen kann. Der Sohn dem das Haus geschenkt wurde lebt mit seiner Familie mit im Haus der Eltern.Die Frist der Schenkung 10 Jahre sind verstrichen, die Eltern leben noch, haben sich ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht in dem Haus eintragen lassen. Für den anderen Sohn haben sie ein kleines Stück Land auf einem Feld in ungünstiger Lage als Erbe vorgesehen. Wie verhält es sich hier im Fall einer Erbschaft, welche Ansprüche hat der sagen wir mal "ungeliebte" Sohn überhaupt ? Kann er das Erbe ausschlagen? Was ist in dem Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig werden ?
Vielen Dank für die Antworten.
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Schenkung Haus - welche Ansprüche hat der "ungeliebte" Sohn im Erbfall?
24. November 2009
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Frage vom 24. November 2009 | 13:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Haus - welche Ansprüche hat der "ungeliebte" Sohn im Erbfall?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 19:34
Von
Status: Richter (8315 Beiträge, 4575x hilfreich)
#Die Frist der Schenkung 10 Jahre sind verstrichen, die Eltern leben noch, haben sich ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht in dem Haus eintragen lassen.#
Dann gilt die 10-Jahresfrist ggf. nicht. Er könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden.
#Kann er das Erbe ausschlagen?#
Eine Ausschlagung ist immer möglich.
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