Schenkung Immobilie und Nießbrauchrecht + Ableben eines Elternteils

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaelStuttgart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Immobilie und Nießbrauchrecht + Ableben eines Elternteils

Hallo Forum.

bei uns in der Familie wird gerade dieses eigentlich nicht so schöne Thema diskutiert. Aber es hilft ja nichts, man muss es regeln und im Rahmen der legalen Maßnahmen auch die Steuerlast senken.

Dazu folgende Situation:
Die Eltern (kein Ehevertrag) wollen dem Kind ein Haus (>500.000 EUR) schenken. Um die Steuerlast zu mindern wird ein Nießbrauchrecht auf den Wohnraum und alle Mieteinkünfte eingräumt. Weiterhin haben die Eltern ein zweites Haus (>500.000 EUR)
Was passiert nun, wenn ein Elternteil vor der 10 Jahresfrist stirbt?
*Bleibt die Schnekung davon unberührt?
*Wie ist die Erbfolge für das zweite Haus? Geht das zunächst an den Ehegatten/Gattin über? Wenn das zum Teil auch auf das Kind übergeht (nehmen wir als Restwert auch mal 400.000 EUR an), dannn würde sich der steuerpflichtige Aus der Schenkung + dem Erbe aufaddieren, oder?

Danke & viele Grüße
Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Bleibt die Schenkung davon unberührt?


Ja

Zitat:
Wie ist die Erbfolge für das zweite Haus?


Die gesetzliche Erbfolge ist 50% für den Ehegatten und die anderen 50% zu gleichen teilen an die leiblichen Kinder.

Zitat:
Geht das zunächst an den Ehegatten/Gattin über?


Nur, wenn das so im Testament steht.

Zitat:
Wenn das zum Teil auch auf das Kind übergeht (nehmen wir als Restwert auch mal 400.000 EUR an), dannn würde sich der steuerpflichtige Aus der Schenkung + dem Erbe aufaddieren, oder?


Richtig

Zitat:
und alle Mieteinkünfte eingräumt.


Über die entstehenden möglichen steuerlichen Nachteile haben sich Eltern und Kind sicher schon informiert, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Vielleicht hilft bereits dieser kleine Hinweis:
Wenn das Schenkungsobjekt den Eltern gemeinsam gehört, dann sind das zwei Schenkungsvorgänge, denn jeder Elternteil schenkt ja nur ein halbes Haus. Damit hat man auch zwei mal den Freibetrag von 500.000€.

Und ein zweiter Hinweis: Bei diesen Beträgen sollte man das Vorgehen mit einem Steuerberater im Vorwege diskutieren.

-- Editiert von quiddje am 05.03.2019 09:52

1x Hilfreiche Antwort

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