Schenkung Immobilie vs. Pflegezusatzversichung

19. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Immobilie vs. Pflegezusatzversichung

Hallo zusammen,

da vorweggenommene Erbe betreffend habe ich den Thread unter dem Thema Erbrecht platziert. Folgende Konstellation stellt die Ausgangslage dar.

Eigentümer eines Reihenendhauses sind Ehegatten. Der Verkehrswert liegt bei ca. TEUR 400.
Als Nachkommen gibt es eine Tochter. Die Eltern überlegen nun die Immobilie auf ihre Tochter zu übertragen.
Schenkungssteuer dürfte aufgrund von Freibeträgen keine anfallen wenn neben dem Haus kein weiteres signifikantes Vermögen existiert.
Da die Eltern zumindest aktuell weiterhin im Haus wohnen wollen, kommt die Festlegung eines Wohnrechtes in Betracht. Dieses sollte auflösend bedingt sein (das Wohnrecht der Eltern erlischt mit dem Eintreten des Auszuges ins Pflegeheim des letzten im Haus wohnenden Elternteils).

Die konkrete Frage lautet also: Schützt eine auflösend bedingte (§168 BGB) Festlegung des Wohnrechtes (§1093 BGB) die Immobilie vor dem Staat wenn festgelegt wird, dass die Bedingung aufgelöst wird wenn der Pflegefall des zuletzt im Haus wohnenden Ehegatten eintritt?

Da neben der Übertragung auch im Raum steht eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen (die die Lücke zwischen gesetzliche Leistung und Kosten der Pflege schließt) und damit auf die Übertragung mit auflösend bedingtem Wohnrecht zu verzichten ergeben sich hier weitere folgende Fragen:

Variante 1:
Würde ein auflösend bedingtes Wohnrecht und keine Pflegezusatzversicherung vereinbart könnte man (sofern die Eltern kein weiteres Vermögen haben) Sozialhilfe beantragen. Die Versorgungslücke würde dann vom Staat getragen. Vorteil: Man spart sich die Beiträge der Zusatzversicherung über Jahre hinweg. Nachteil: Wenn kein Pflegefall eintritt hat man die Kosten des Notars für die Übertragung umsonst ausgegeben.

Variante 2:

Die Eltern übertragen die Immobilie nicht und schließen eine Versicherung ab die die Pflegelücke deckt. Dann hätte mE. der Staat kein Zugriffsrecht auf die Immobilie. Vorteil wäre: Man spart sich das Geld für den Notar + die Immobilie bleibt ein Leben lang den Eltern erhalten. Nachteil: Kosten der Zusatzversicherung


Danke im Voraus schon einmal für die Antworten.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Die Versorgungslücke würde dann vom Staat getragen.


Oder von der Tochter, siehe [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html]§ 528 BGB [/link] und [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__529.html]§ 529 BGB [/link].

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Zitat:
Die Versorgungslücke würde dann vom Staat getragen.


Oder von der Tochter, siehe [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html]§ 528 BGB [/link] und [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__529.html]§ 529 BGB [/link].


Danke für die Antwort. Die §en sind mir ein Begriff und in der obigen Überlegung berücksichtigt. Da der Fall, dass Pflegebedürftigkeit die nächsten 10 Jahre eintritt sehr unwahrscheinlich ist will man gerade den §529 nutzen. Bei jetziger Vereinbarung im Jahr 2019 und Eintritt der auflösenden Bedingung im Jahr 2030 wäre man doch fein raus - oder beginnt die Frist mit auflösender Bedingung zu laufen (was ich mir nicht vorstellen kann). Zudem würde in dem Fall ja noch die Möglichkeit bestehen dass die Tochter in das Haus einzieht und selbst genutzter Wohnraum nicht berücksichtigt wird, richtig?

Und was passiert wenn der Pflegefall doch binnen 10 Jahren eintritt. Ist es dann so, dass das Sozialamt wiederum nicht machen kann wenn man die Immobilie selbst bewohnt?


-- Editiert von WEG_Casa am 20.06.2019 10:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

Das muss man erst mal sacken lassen: da sind also Leute mit ansehnlichem Vermögen, die Vater Staat gegrbenenfalls ihre Pflege zahlen lassen wollen?
Das frage ich weniger aus moralischen Gründen (jedem die eigene Schmerzgrenze) als vielmehr aus dem Wissen heraus, was genau das Sozialamt an Pflegeheim zahlt im Vergleich zu dem, was man an Pflegeheim bekommen kann. Dass das in Zukunft besser wird, kann ich mir in Anbetracht der kommenden Überalterung der Gesellschaft auch nicht vorstellen ...

Wenn die Eltern wirklich auf Sozialhilfeniveau leben wollen, ist das ihre Sache (Eigenheimbesitzer haben da oft falsche Vorstellungen). Wenn aber - was meistens eher die Triebfeder ist - das liebe Kind ans Vermögen will: da sind schon einige Hürden zu überwinden. Dass das Geschenk selbst bewohnt wird, "schützt" es jedenfalls nicht vor Rückforderung: man kann ja auch in fremden Eigentum wohnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gebe zu es ist eine durchaus auch unter moralischen Gesichtspunkten diskussionwürdige Lösung.
Im Bekanntenkreis habe ich einen Fall einer Dame die jetzt im Pflegeheim ist. Ich kann dort überhaupt keine Unterschiede der Unterbringung feststellen da sich die Premium Lösung sowieso niemand leisten kann. Bei der Dame reicht die Rente und gesetzliche Leistung gerade so um alles abzudecken. Das ist aber auch die Leistung die jemand erhält bei dem der Staat einspringt. Von Sozialhilfeniveau zu sprechen halte ich damit übertrieben. Und zu Zeiten in denen die Eltern noch im Haus leben können ohnehin nicht da sie ja ihre Rente haben und das Wohnrecht.

Zu den Hürden: Die sehe ich natürlich auch aber die kann man doch ganz gut umgehen.
Sind die 10 Jahre rum wirds schon mal schwerer für das Sozialamt das Haus verwerten zu wollen. Die Rückforderung ist nämlich mWn nur innerhalb von 10 Jahren möglich.

Nach 10 Jahren schaut das Sozialamt dann die Vermögensverhältnisse der Tochter an. Wenn sie im Haus wohnt kann dieses schon mal nicht herangezogen werden. Wenn sie dann noch sämtliches Vermögen bspw. auf ihre Tochter laufen lässt schaut das Sozialamt in die Röhre.
Im Extremfall kann noch der Mann belangt werden. Auch er kann sein Vermögen auf die Tochter übertragen ....

Zu den Vermögensverhältnissen werden natürlich auch die Einkommensverhältnisse herangezogen. Bei gutem Verdienst kann man sich mE leicht "arm rechnen" da das Sozialamt selbst Hobbys wie Golf spielen oder Reitbeteiligungen berücksichtigen muss. Da findet man schon immer mal was....

Ich gebe zu etwas Kreativität ist notwendig aber so wie ich das sehe könnte man doch auf die Pflegezusatzversicherung verzichten .....

Danke für Eure konstruktiven Beiträge.


Zitat (von quiddje):
Das muss man erst mal sacken lassen: da sind also Leute mit ansehnlichem Vermögen, die Vater Staat gegrbenenfalls ihre Pflege zahlen lassen wollen?
Das frage ich weniger aus moralischen Gründen (jedem die eigene Schmerzgrenze) als vielmehr aus dem Wissen heraus, was genau das Sozialamt an Pflegeheim zahlt im Vergleich zu dem, was man an Pflegeheim bekommen kann. Dass das in Zukunft besser wird, kann ich mir in Anbetracht der kommenden Überalterung der Gesellschaft auch nicht vorstellen ...

Wenn die Eltern wirklich auf Sozialhilfeniveau leben wollen, ist das ihre Sache (Eigenheimbesitzer haben da oft falsche Vorstellungen). Wenn aber - was meistens eher die Triebfeder ist - das liebe Kind ans Vermögen will: da sind schon einige Hürden zu überwinden. Dass das Geschenk selbst bewohnt wird, "schützt" es jedenfalls nicht vor Rückforderung: man kann ja auch in fremden Eigentum wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Auch wird häufig völlig ausgeblendet, dass ja auch dem Kind etwas zustoßen kann und das Haus dann weg ist. Und mit "zustoßen" ist hier nicht alleine gemeint, dass das Kind zum Pflegefall wird. Eine längere Arbeitslosigkeit würde bereits reichen oder auch andere Dinge, bei denen das Kind ohne derartiges Vermögen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.

Daneben findet man auch hier im Forum zahlreiche Fälle, in denen Eltern fragen, wie sie eine derartige Übertragung wieder rückgängig machen können, weil sich das Kind nicht so verhält wie von den Eltern erwartet.

Und warum die Eltern in Kauf nehmen wollen, nur von einem geringen Taschengeld in einem Pflegeheim zu leben, das rein aus Kostengesichtspunkten ausgesucht wird, nur damit ihr selbst erarbeitetes Vermögen dem Kind erhalten bleibt muss ich auch nicht wirklich verstehen. Auch sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass die Hürde, in so einem Fall ins Pflegeheim abgeschoben zu werden sehr gering ist.

Das, was die Eltern hier vorhaben halte ich daher schon für eine Art der Selbstkasteiung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind natürlich valide Punkte auf die ich gerne eingehen möchte.

Zum einen klar kann dem Kind etwas zustoßen aber gerade vor dem akademischen Hintergrund dürfte so schnell da nichts im beruflichen Bereich passieren.

Klar die Gefahr dass man sich nicht mehr versteht besteht immer. Jedoch bleibt den Eltern doch ohnehin das Wohnrecht durch die auflösend bedingte Vereinbarung erhalten. So lange sie im Haus wohnen bleiben etc. haben sie auch genug Geld um sich ein feines Leben zu machen.

Ich war in den letzten Monaten immer mal im Pflegeheim und kenne dort wirklich keinen Fall bei dem der Patient im Stande ist seine Freizeit so zu gestalten dass sie viel Geld kostet. Mit eigener C-Klasse fährt da zumindest keiner vor. In den Urlaub kann auch niemand mehr gehen etc.
Von einer Selbstkasteiung zu sprechen ist mE damit total überzogen.

Zudem ist in dem geschildertem Fall noch Kapitalvermögen da welches auf ein neues Konto der Tochter angelegt werden könnte. Hierbei ist es doch möglich vollständige Zugriffsrechte zu vereinbaren damit die Eltern auch im Pflegeheim-Fall sich mal was gönnen können (wobei der Aktionsradius wie bereits oben geschildet doch eingeschränkt ist).


Zitat (von hh):
Auch wird häufig völlig ausgeblendet, dass ja auch dem Kind etwas zustoßen kann und das Haus dann weg ist. Und mit "zustoßen" ist hier nicht alleine gemeint, dass das Kind zum Pflegefall wird. Eine längere Arbeitslosigkeit würde bereits reichen oder auch andere Dinge, bei denen das Kind ohne derartiges Vermögen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.

Daneben findet man auch hier im Forum zahlreiche Fälle, in denen Eltern fragen, wie sie eine derartige Übertragung wieder rückgängig machen können, weil sich das Kind nicht so verhält wie von den Eltern erwartet.

Und warum die Eltern in Kauf nehmen wollen, nur von einem geringen Taschengeld in einem Pflegeheim zu leben, das rein aus Kostengesichtspunkten ausgesucht wird, nur damit ihr selbst erarbeitetes Vermögen dem Kind erhalten bleibt muss ich auch nicht wirklich verstehen. Auch sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass die Hürde, in so einem Fall ins Pflegeheim abgeschoben zu werden sehr gering ist.

Das, was die Eltern hier vorhaben halte ich daher schon für eine Art der Selbstkasteiung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Zitat:
Zudem ist in dem geschildertem Fall noch Kapitalvermögen da welches auf ein neues Konto der Tochter angelegt werden könnte. Hierbei ist es doch möglich vollständige Zugriffsrechte zu vereinbaren damit die Eltern auch im Pflegeheim-Fall sich mal was gönnen können (wobei der Aktionsradius wie bereits oben geschildet doch eingeschränkt ist).


Nein, das ist nicht möglich. Entweder ist es das Geld der Eltern oder das Geld der Tochter. Wenn es das Geld der Tochter ist, ist grundsätzlich die Zustimmung der Tochter erforderlich, wenn die Eltern mit einer Vollmacht zu eigenen Gunsten darauf zugreifen wollen.

Außerdem handelt es sich dann natürlich um eine Schenkung der Tochter an die Eltern, für die ab einem Betrag von 20.000€ in 10 Jahren Schenkungssteuer anfällt.

Zitat:
Von einer Selbstkasteiung zu sprechen ist mE damit total überzogen.


Zunächst einmal könnte es den Fall geben, dass nur ein Ehegatte pflegebedürftig ist. Dann muss der andere Unterhalt leisten.

Zitat:
Ich war in den letzten Monaten immer mal im Pflegeheim und kenne dort wirklich keinen Fall bei dem der Patient im Stande ist seine Freizeit so zu gestalten dass sie viel Geld kostet.


Ich kenne solche Fälle. Ich rede auch nicht über das Vorfahren mit der C-Klasse, sondern über Pflegeheimbewohner, die in ihrer Freizeit mehr als 115€/Monat ausgeben.

Vor allen Dingen kenne ich aber zahlreiche Fälle, in denen sich ältere Menschen bewusst für betreutes Wohnen entscheiden. Diese Variante fällt bei dem geplanten Vorgehen aus. Wenn Ihr das so macht, dann ist die Gestaltung Eures Lebensabends vom Good-Will Eurer Tochter abhängig.

Und auch dieser Hinweis sei gestattet: Ich kenne mehrere Fälle, wo das gute und tolle Verhältnis zum Kind auf einmal dahin war, nachdem es eine solche Vermögensübertragung gegeben hat. Man kann jetzt lange darüber diskutieren, warum das in den jeweiligen Fällen passiert ist. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es ein psychologischer Effekt ist, der mit zwei Aspekten zu tun hat:
a) Das Eltern-Kind-Verhältnis, speziell die damit verbundenen Abhängigkeiten werden umgekehrt. Damit kommen häufig die Eltern nicht klar
b) Wirtschaftliche Aspekte (späteres Erbe) entfallen für das Kind. Wenn bei Konflikten auch noch moralisch die Schuld den Eltern zugeschoben werden kann, dann wird ggf. sogar umgekehrt Druck aufgebaut

Ansonsten kann man dazu nur sagen: Jeder ist selbst seines Glückes Schmied

Aber wie Du an meinen Ausführungen erkennst, käme so ein Modell für mich in keinem Fall in Betracht. Das liegt vor allem daran, dass es zwischen gesund im eigenen Heim leben und krank im Pflegeheim überleben noch viele Zwischenstufen gibt und ich selbst entscheiden möchte, wie ich meinen Lebensabend gestalte und die entsprechenden Entscheidungen nicht in die Hände meiner Kinder geben möchte, soweit das möglich ist.

Gerade wenn das Kind im akademischen Bereich eine feste eigene wirtschaftliche Basis hat, fällt doch auch der Aspekt, das Kind wirtschaftlich absichern zu wollen weg.

Wenn man dann das hier liest:
Zitat:
So lange sie im Haus wohnen bleiben etc. haben sie auch genug Geld um sich ein feines Leben zu machen.

Zitat:
Zudem ist in dem geschildertem Fall noch Kapitalvermögen da

dann dürfte bei Euch auch dieser Fall zutreffen:
Zitat:
Bei der Dame reicht die Rente und gesetzliche Leistung gerade so um alles abzudecken.


Umso weniger verstehe ich, warum man so einen Weg gehen will. Ich sehe zahlreiche Nachteile aber keinen einzigen Vorteil in dem geplanten Vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den konstruktiven Beitrag.

Zitat (von hh):
Zitat:
Zudem ist in dem geschildertem Fall noch Kapitalvermögen da welches auf ein neues Konto der Tochter angelegt werden könnte. Hierbei ist es doch möglich vollständige Zugriffsrechte zu vereinbaren damit die Eltern auch im Pflegeheim-Fall sich mal was gönnen können (wobei der Aktionsradius wie bereits oben geschildet doch eingeschränkt ist).


Nein, das ist nicht möglich. Entweder ist es das Geld der Eltern oder das Geld der Tochter. Wenn es das Geld der Tochter ist, ist grundsätzlich die Zustimmung der Tochter erforderlich, wenn die Eltern mit einer Vollmacht zu eigenen Gunsten darauf zugreifen wollen.


Ja das stimmt jedoch ist, bei einem vorausgesetzt gutem Verhältnis die Gestaltungsmöglichkeit da dass Eltern im Hintergrund auf das Konto zugreifen können.

Außerdem handelt es sich dann natürlich um eine Schenkung der Tochter an die Eltern, für die ab einem Betrag von 20.000€ in 10 Jahren Schenkungssteuer anfällt.

Die Schenkung kann man leicht umgehen wenn das Geld einfach weg ist und sukzessive auf dem Konto auf einmal auftaucht. Das ist Null-nachvollziehbar für eine Behörde.

Zitat:
Von einer Selbstkasteiung zu sprechen ist mE damit total überzogen.


Zunächst einmal könnte es den Fall geben, dass nur ein Ehegatte pflegebedürftig ist. Dann muss der andere Unterhalt leisten.

Wenn ein Ehegatte pflegebedürftig ist wird eh mit nahezu sichereren Wahrscheinlichkeit im Haus wohnen bleiben - daher ist das im vorliegendem individuellen Fall nicht Teil der Gedankenspiele.

Zitat:
Ich war in den letzten Monaten immer mal im Pflegeheim und kenne dort wirklich keinen Fall bei dem der Patient im Stande ist seine Freizeit so zu gestalten dass sie viel Geld kostet.


Ich kenne solche Fälle. Ich rede auch nicht über das Vorfahren mit der C-Klasse, sondern über Pflegeheimbewohner, die in ihrer Freizeit mehr als 115€/Monat ausgeben.

Vor allen Dingen kenne ich aber zahlreiche Fälle, in denen sich ältere Menschen bewusst für betreutes Wohnen entscheiden. Diese Variante fällt bei dem geplanten Vorgehen aus. Wenn Ihr das so macht, dann ist die Gestaltung Eures Lebensabends vom Good-Will Eurer Tochter abhängig.

Betreutes Wohnen kommt nicht in Frage und ist auch nicht gewollt. Daher ist auch das für uns kein Argument.

Und auch dieser Hinweis sei gestattet: Ich kenne mehrere Fälle, wo das gute und tolle Verhältnis zum Kind auf einmal dahin war, nachdem es eine solche Vermögensübertragung gegeben hat. Man kann jetzt lange darüber diskutieren, warum das in den jeweiligen Fällen passiert ist. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es ein psychologischer Effekt ist, der mit zwei Aspekten zu tun hat:
a) Das Eltern-Kind-Verhältnis, speziell die damit verbundenen Abhängigkeiten werden umgekehrt. Damit kommen häufig die Eltern nicht klar

Die Abhängigkeit besteht doch nicht wenn wir ein Wohnrecht mit auflösender Bedingung haben bis wir ins Heim kommen. Ob wir danach das Geld der Tochter bis zum Schonbetrag übertragen steht noch nicht fest. Es ändert sich doch also gar nichts ....wir wohnen so lange der letzte von uns lebende im Haus wohnen kann auch dort.


b) Wirtschaftliche Aspekte (späteres Erbe) entfallen für das Kind. Wenn bei Konflikten auch noch moralisch die Schuld den Eltern zugeschoben werden kann, dann wird ggf. sogar umgekehrt Druck aufgebaut

Ansonsten kann man dazu nur sagen: Jeder ist selbst seines Glückes Schmied

Aber wie Du an meinen Ausführungen erkennst, käme so ein Modell für mich in keinem Fall in Betracht. Das liegt vor allem daran, dass es zwischen gesund im eigenen Heim leben und krank im Pflegeheim überleben noch viele Zwischenstufen gibt und ich selbst entscheiden möchte, wie ich meinen Lebensabend gestalte und die entsprechenden Entscheidungen nicht in die Hände meiner Kinder geben möchte, soweit das möglich ist.

Gerade wenn das Kind im akademischen Bereich eine feste eigene wirtschaftliche Basis hat, fällt doch auch der Aspekt, das Kind wirtschaftlich absichern zu wollen weg.

Das Kind hat eine eigene wirtschaftliche Basis ABER mit Kind und nicht schlecht verdienenden Mann kann man sich selbst bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iHv. TEUR 80 (bei alleinverdiener Mann) nicht so viel auf die Seite legen dass man sich in gewissen Regionen Deutschlands ein Haus leisten kann. Das ist bitter und maximal 5% der Leute die sich ein normales Haus welches hier in der Gegend TEUR 600 kostet leisten kann tut dies aufgrund der eigenen Einkünfte.
Die Tochter und der Schwiegersohn leben bei Leibe nicht auf großem Fuß sparen und wirtschaften sehr vorbildlich. Dennoch wird es ihnen nie vom Lohnsteuerkartengehalt möglich sein ein Haus zu kaufen. Daher wollen wir unserere Immobilie eben vor dem Staat schützen da dadurch für den Enkel und die Tochter eben auch mal die Möglichkeit besteht sich ne Immobilie zu kaufen.


Wenn man dann das hier liest:
Zitat:
So lange sie im Haus wohnen bleiben etc. haben sie auch genug Geld um sich ein feines Leben zu machen.

Zitat:
Zudem ist in dem geschildertem Fall noch Kapitalvermögen da

dann dürfte bei Euch auch dieser Fall zutreffen:
Zitat:
Bei der Dame reicht die Rente und gesetzliche Leistung gerade so um alles abzudecken.


Umso weniger verstehe ich, warum man so einen Weg gehen will. Ich sehe zahlreiche Nachteile aber keinen einzigen Vorteil in dem geplanten Vorgehen.


Vielleicht wird es zu den Ausführungen oben noch deutlicher wenn ich folgendenes Zahlenbeispiel anführe.
Sowohl Mann als auch Frau werden vorraussichtlich nicht innerhalb der nächsten 10 Jahre in ein Heim müssen.
Im aktuellen Fall hat die Großtante eine sattliche Rente von 2050 EUR netto. Das reicht gerade so....um die Lücke zu schießen.

In 10 Jahren wird die gesetzliche Leistung nicht höher sein. Mein Mann hat eine Rente von TEUR 2000 (incl. Betriebsrente).
Die Ehefrau war immer zu Hause hat eigene Rentenansprüche von 200 EUR - wenn der Mann vor stirbt hat sie incl. Witwenrente nur 1200 EUR ca. ...
Die Versorgungslücke ist doch schon vorprogrammiert. Und wenn in 10 Jahren noch 50 TEUR da wären dann liegt doch auf der Hand dass das bei der Ehefrau nur 4 Jahre hinhaut bis die auf das Vermögen zugreifen. Bei negativer Entwicklung des ganzen Systems....reicht es vielleicht nur 2 Jahre im Extremfall bis das Haus fällig ist.

Wir konnten uns das Haus leisten weil wir immer mal was von den Schwiegereltern bekommen haben. Genau das wollen wir einfach nur "weitergeben".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Zitat:
Die Versorgungslücke ist doch schon vorprogrammiert. Und wenn in 10 Jahren noch 50 TEUR da wären dann liegt doch auf der Hand dass das bei der Ehefrau nur 4 Jahre hinhaut bis die auf das Vermögen zugreifen. Bei negativer Entwicklung des ganzen Systems....reicht es vielleicht nur 2 Jahre im Extremfall bis das Haus fällig ist.


Wenn man die Entscheidung alleine auf diesen Umstand fokussiert und alle anderen Folgen der Entscheidung ausblendet, dann muss man das eben so machen. Ein Vorteil für die Eltern ergibt sich daraus nicht, denn solange noch ein Elternteil im Haus lebt, handelt es sich um Schonvermögen und wenn beide nicht mehr darin leben, benötigen sie es auch nicht mehr.

Zitat:
da wären dann liegt doch auf der Hand dass das bei der Ehefrau nur 4 Jahre hinhaut bis die auf das Vermögen zugreifen.


Was glaubst Du denn, wie lange die durchschnittliche Verweildauer in einem Heim ist jedenfalls für Menschen die derartig pflegebedürftig sind, dass sie kaum noch Geld für ihre Freizeitgestaltung ausgeben können? Da schafft kaum jemand 4 Jahre.

Zitat:
Wir konnten uns das Haus leisten weil wir immer mal was von den Schwiegereltern bekommen haben. Genau das wollen wir einfach nur "weitergeben".


Warum macht ihr das dann nicht einfach? Es spricht ja nichts dagegen, die Tochter bei der Anschaffung einer eigenen Immobilie zu unterstützen. Das ist aber ein völlig anderes Motiv als das, was bei Euch gerade im Vordergrund steht.

Die Übertragung des Hauses an die Tochter ist für diese tendenziell eine finanzielle Belastung und nicht etwa eine Hilfe.

Nach meiner Auffassung habt Ihr gerade einfach Scheuklappen auf. Ja, natürlich ist es denkbar, dass das Haus irgendwann einmal für Eure Pflege verwertet werden muss. Tatsächlich ist das aber ein Szenario, dass bei Euren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht so besonders häufig vorkommt und schon gar nicht der Regelfall ist. Es sind aber auch ganz viele andere Szenarien denkbar und die blendet Ihr offenbar aus.

Und wenn die Tochter aufgrund ihres Berufes sowieso auf wirtschaftlich gefestigtem Grund steht, dann wollen die Großeltern vielleicht einmal ihre Enkel unterstützen. Das kommt auch ziemlich häufig vor, geht aber nicht mehr wenn man sein Vermögen schon vorher an das Kind gegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Die Versorgungslücke ist doch schon vorprogrammiert. Und wenn in 10 Jahren noch 50 TEUR da wären dann liegt doch auf der Hand dass das bei der Ehefrau nur 4 Jahre hinhaut bis die auf das Vermögen zugreifen. Bei negativer Entwicklung des ganzen Systems....reicht es vielleicht nur 2 Jahre im Extremfall bis das Haus fällig ist.


Wenn man die Entscheidung alleine auf diesen Umstand fokussiert und alle anderen Folgen der Entscheidung ausblendet, dann muss man das eben so machen. Ein Vorteil für die Eltern ergibt sich daraus nicht, denn solange noch ein Elternteil im Haus lebt, handelt es sich um Schonvermögen und wenn beide nicht mehr darin leben, benötigen sie es auch nicht mehr.

Genau das ist halt die Frage - gibt man es dem Staat oder der lieben Tochter. Wir brauchen es nicht mehr aber unsere Tochter eben die uns näher am Herzen steht als Vater Staat.

Zitat:
da wären dann liegt doch auf der Hand dass das bei der Ehefrau nur 4 Jahre hinhaut bis die auf das Vermögen zugreifen.


Was glaubst Du denn, wie lange die durchschnittliche Verweildauer in einem Heim ist jedenfalls für Menschen die derartig pflegebedürftig sind, dass sie kaum noch Geld für ihre Freizeitgestaltung ausgeben können? Da schafft kaum jemand 4 Jahre.

Ich spreche nicht von der Freizeitgestaltung ich spreche nur von der Versorgungslücke damit wir Strom, Unterkunft und Essen haben .... und das ist absehbar dass unser Kapital hierfür nicht ausreicht ohne dass die Immobilie angegriffen wird.

Zitat:
Wir konnten uns das Haus leisten weil wir immer mal was von den Schwiegereltern bekommen haben. Genau das wollen wir einfach nur "weitergeben".


Warum macht ihr das dann nicht einfach? Es spricht ja nichts dagegen, die Tochter bei der Anschaffung einer eigenen Immobilie zu unterstützen. Das ist aber ein völlig anderes Motiv als das, was bei Euch gerade im Vordergrund steht.

Doch weil wir die Tochter nur mit der eigenen Immobilie unterstützen können (perspektivisch....) und genau das ist ja auch das Motiv was bei uns im Vordergrund steht - Erhalt der Immobilie um diese zu erhalten und die Tochter zu unterstützen. Ein anderes Motiv kann ich da nicht erkennen.



Die Übertragung des Hauses an die Tochter ist für diese tendenziell eine finanzielle Belastung und nicht etwa eine Hilfe.

Warum? Das Haus ist TEUR 450 Wert. Es geht also darum TEUR 450 zu haben oder nicht haben. Finanzieller Vorteil der Tochter TEUR 450 also - welchen Nachteil gibts denn? Wenn Sie laufende Kosten meinen ....die übernehmen weiterhin wir.


Nach meiner Auffassung habt Ihr gerade einfach Scheuklappen auf. Ja, natürlich ist es denkbar, dass das Haus irgendwann einmal für Eure Pflege verwertet werden muss. Tatsächlich ist das aber ein Szenario, dass bei Euren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht so besonders häufig vorkommt und schon gar nicht der Regelfall ist. Es sind aber auch ganz viele andere Szenarien denkbar und die blendet Ihr offenbar aus.

So klein ist die Wahrscheinlichkeit doch nicht. Das Haus hat super viele Treppen die man ggf. irgendwann nicht mehr laufen kann. Dann reicht das Geld aus der gesetzlichen Kasse nicht da es eine Versorgungslücke gibt.


Und wenn die Tochter aufgrund ihres Berufes sowieso auf wirtschaftlich gefestigtem Grund steht, dann wollen die Großeltern vielleicht einmal ihre Enkel unterstützen. Das kommt auch ziemlich häufig vor, geht aber nicht mehr wenn man sein Vermögen schon vorher an das Kind gegeben hat.


Bis die Tochter studieren kann etc. leben die Großeltern höchstwahrschlich nicht mehr . Bei selbem Lebenstil der Eltern würde die Immobilie bzw. der Wert dieser dann auch der Tochter zu Gute kommen da diese dann nen eigenen Wohnbereich hat, mietfrei wohnen kann etc.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Von Sozialhilfeniveau zu sprechen halte ich damit übertrieben.
Wie nennst du es denn sonst, dieses Geld das das Sozialamt zahlt wenn man nicht unter Hartz IV fällt und zu wenig zum Leben hat?
Genau das IST Sozialhilfe.

Schön wenn du ein Pflegeheim kennst bei den das Sozialamt bereit ist, zuzuzahlen und in dem du deinen Lebensabend verbringen möchtest - oder in das du deine Eltern verfrachten möchtest. Ob das Hein in 10 Jahren auch noch den Amtskriterien entspricht oder ob dann bereits grundsätzlich andere Lösungen in der Pflege umgesetzt wurden, weiß natürlich niemand: in jedem Fall ist man bei Sozialhilfe abhängig davon, was "da oben" entschieden wird und muss sich dem fügen.

Ich würde mir das nicht freiwillig antun. Wenn die Tochter ihre Eltern leibt und nur deren Bestes will und die Eltern andererseits genügend Geld haben, aber pflegebedürftig sind: warum nicht bei Bedarf eine Pflegekraft organisieren, die ins Haus kommt? Gegebenenfalls aus dem Haus eine Art privates Pflegeheim machen in dem mündige, aber etwas pflegebedürftige Senioren zusammen mit einer oder mehreren Pflegekräften leben? Das ist dank EU-Osterweiterung bei den genannten Einkommen sogar bezahlbar, wird nur vom Sozialamt auf keinen Fall unterstützt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von WEG_Casa):
Von Sozialhilfeniveau zu sprechen halte ich damit übertrieben.
Wie nennst du es denn sonst, dieses Geld das das Sozialamt zahlt wenn man nicht unter Hartz IV fällt und zu wenig zum Leben hat?
Genau das IST Sozialhilfe.

Die Eltern werden genau noch ihr Erspartes (ca. TEUR 50) dann haben....auf das werden sie ja weiterhin Zugriff haben. Vorteil: Sie können sich das ein oder andere selbst im Pflegeheimfall leisten können ohne dass der Staat auf ihr Vermögen zugreift. Daher leben sie über Sozialhilfeniveau wenn auch dem Papier Sozialhilfeniveau vorliegt.

Schön wenn du ein Pflegeheim kennst bei den das Sozialamt bereit ist, zuzuzahlen und in dem du deinen Lebensabend verbringen möchtest - oder in das du deine Eltern verfrachten möchtest. Ob das Hein in 10 Jahren auch noch den Amtskriterien entspricht oder ob dann bereits grundsätzlich andere Lösungen in der Pflege umgesetzt wurden, weiß natürlich niemand: in jedem Fall ist man bei Sozialhilfe abhängig davon, was "da oben" entschieden wird und muss sich dem fügen.

Vielleicht zur Klarstellung: Ich bin ein Elternteil! Aber genau das ist doch der Punkt. Keiner weiß wie hoch die Versorgungslücke in 10 Jahren ist. Die Wahrscheinlichkeit dass sie geringer ist wie zum heutigen Stand ist jedoch deutlich geringer wie in dem Fall dass sie höher ist.

Ich würde mir das nicht freiwillig antun. Wenn die Tochter ihre Eltern leibt und nur deren Bestes will und die Eltern andererseits genügend Geld haben, aber pflegebedürftig sind: warum nicht bei Bedarf eine Pflegekraft organisieren, die ins Haus kommt? Gegebenenfalls aus dem Haus eine Art privates Pflegeheim machen in dem mündige, aber etwas pflegebedürftige Senioren zusammen mit einer oder mehreren Pflegekräften leben? Das ist dank EU-Osterweiterung bei den genannten Einkommen sogar bezahlbar, wird nur vom Sozialamt auf keinen Fall unterstützt.


Wir haben nicht genug Geld um ein Haus umzukrempeln. Und ich mag auch aus meinem Haus kein Pflegeheim machen. Wir möchten so lange wie möglich im Haus bleiben. Wenn es nicht mehr geht wollen wir finanziell so günstig wie möglich Regelungen getroffen haben.
Das Modell: Wir sind mittellos und das Sozialamt zahlt stellt dabei wohl die beste Alternative dar. Das Haus bleibt dabei Eigentum der Tochter und wir haben über ein Drittkonto selbst im Fall des Pflegeheims dann noch Zugriff auf den ein oder anderen Eur.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Ich halte es da mit @quiddje:

Zitat:
Wenn die Tochter ihre Eltern liebt und nur deren Bestes will ...


... dann möge sie ihre Eltern von dieser Idee abraten.

Tatsächlich verhält sich die Tochter egoistisch, weil sie sich ihr zukünftiges Erbe rechtzeitig sichern will. Alle anderen hier vorgebrachten Argumente halte ich für scheinheilig.

Zitat:
Wir haben nicht genug Geld um ein Haus umzukrempeln. Und ich mag auch aus meinem Haus kein Pflegeheim machen. Wir möchten so lange wie möglich im Haus bleiben.


Das ist doch ein Widerspruch in sich!!

Zitat:
Wenn es nicht mehr geht wollen wir finanziell so günstig wie möglich Regelungen getroffen haben.


Und warum machen die Eltern das dann nicht, sondern entscheiden sich für die für sie finanziell schlechteste Möglichkeit? Das geplante Vorgehen ist für die Eltern offensichtlich ausschließlich nachteilig.

Zitat:
Das Modell: Wir sind mittellos und das Sozialamt zahlt stellt dabei wohl die beste Alternative dar.


Für die Tochter ja, aber für die Eltern ist es die schlechteste Alternative.

Zitat:
Das Haus bleibt dabei Eigentum der Tochter und wir haben über ein Drittkonto selbst im Fall des Pflegeheims dann noch Zugriff auf den ein oder anderen Eur.


Wir geben hier keine Anleitungen zu Straftaten. Ich weise darauf hin, dass es sich dabei um Betrug und Steuerhinterziehung handelt.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass hier ohnehin die Tochter fragt und die Perspektive der Eltern so darstellt, wie sie sie gerne hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich halte es da mit @quiddje:

Zitat:
Wenn die Tochter ihre Eltern liebt und nur deren Bestes will ...


... dann möge sie ihre Eltern von dieser Idee abraten.

Tatsächlich verhält sich die Tochter egoistisch, weil sie sich ihr zukünftiges Erbe rechtzeitig sichern will. Alle anderen hier vorgebrachten Argumente halte ich für scheinheilig.

Zitat:
Wir haben nicht genug Geld um ein Haus umzukrempeln. Und ich mag auch aus meinem Haus kein Pflegeheim machen. Wir möchten so lange wie möglich im Haus bleiben.


Das ist doch ein Widerspruch in sich!!

Warum? Solange kein Heim ansteht geht es uns gut....Dann haben wir die Mittel aus der Rente für uns. Wenn einer von uns ins Heim muss gehen die Mittel für das Heim drauf.

Zitat:
Wenn es nicht mehr geht wollen wir finanziell so günstig wie möglich Regelungen getroffen haben.


Und warum machen die Eltern das dann nicht, sondern entscheiden sich für die für sie finanziell schlechteste Möglichkeit? Das geplante Vorgehen ist für die Eltern offensichtlich ausschließlich nachteilig.

Warum? Für uns ändert sich doch gar nichts. Ganz im Gegenteil. Ich habe ein Angebot einer Pflegezusatzversicherung vorliegen bei der ich im Monat 130 EUR zahlen muss um meine (die der Frau) existierende Lücke abzusichern. Das Geld kann ich mir doch sparen.

Zitat:
Das Modell: Wir sind mittellos und das Sozialamt zahlt stellt dabei wohl die beste Alternative dar.


Für die Tochter ja, aber für die Eltern ist es die schlechteste Alternative.

Warum die schlechteste Alternative? Der Heimplatz ist doch der gleiche - nur die Frage ist ob Tochter zahlt oder der Staat?

Zitat:
Das Haus bleibt dabei Eigentum der Tochter und wir haben über ein Drittkonto selbst im Fall des Pflegeheims dann noch Zugriff auf den ein oder anderen Eur.


Wir geben hier keine Anleitungen zu Straftaten. Ich weise darauf hin, dass es sich dabei um Betrug und Steuerhinterziehung handelt.

Korrekt - das ist mit der einzige Punkt den ich als negativ erachte. Wenn ich im Alter dann noch den ein oder anderen EUR "verleben" mag geht das nur über a) ein tolles Verhältnis zur Tochter (wovon ich ausgehe aber ja dies eben nicht sichergestellt ist oder b) über die nicht korrekte Vorgehensweise die ich nicht für Gut heiße und auch nicht beabsichtige.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass hier ohnehin die Tochter fragt und die Perspektive der Eltern so darstellt, wie sie sie gerne hätte.


Können Sie gern glauben. Dem ist aber nicht so.



Fazit: Für uns ist es eben eine Abwägungsentscheidung. Das Haus würden wir gern überlassen dass die Tochter und der Enkel später was davon haben. Das geht wohl relativ problemlos mit dem auflösend bedingtem Wohnrecht. Da könnte dann auch meine Tochter nichts machen wenn wir in der Zwischenzeit in Streit geraten - Im Haus bleiben wir wohnen bis es eben nicht mehr geht.
Wenn wir in Streit geraten hätten wir halt dann im Pflegeheim nichts mehr was uns zusteht (bis auf den Schonbetrag der aber ja auch nicht ewig reicht). Andererseits ist der Aktiionsradius im Heim ja schon begrenzt und wir sind nicht umsonst da....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Kurze Einmischung:
Es ist unglaublich nervig, die Beiträge der User als Komplettzitat nochmals sehen zu müssen.
Dadurch entstehen wahre Textwände.
Kannst du nicht einfach Antworten?
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Antworten


Sorry ja - bin auf zitieren eigentlich gegangen aber Zitate zitiert werden entstehen zumindest bei mir die Textwände....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Du kannst den Textteil markieren, den du aus einem Text zitieren willst.
Dann unten auf zitieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

Weiter oben wurde gesagt dass das Verhältnis zwischen Eltern und Kind häufig schlechter wird nach so einer Aktion.
Kann ich mir irgendwie gut vorstellen: Erziehung funktioniert am besten durch Vorbild.
Wenn die Eltern "nimm was du kriegen kannst, egal wie es eigentlich gedacht ist und sieh gut zu dass es niemand zurück fordern kann" für ein erstrebenswertes Motto halten und danach handeln - sollten sie nicht eher stolz sein wenn ihr Kind das dann auch tut?
Was natürlich dazu führen wird dass das Kind nichts vom eigenen Vermögen an die Eltern (nach eigenem Bekunden "nicht ohne Grund im Pflegeheim", klingt wie "eigentlich ja sowieso nur noch auf den Tod wartend") für diese verschwenden wird. Und dann plötzlich, statt stolz zu sein dass das Kund so denkt wie man selbst, fängt man mit "Undank" und "hätte ich nie für möglich gehalten" an.
Tja ...

Wenn der Te übrigens meint, ein Pflegeplatz zum Sozialtarif genüge: das stimmt. Man kann da jahrelang aufs Ende warten. Viel mehr auch nicht, aber das stört ja offenbar nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Weiter oben wurde gesagt dass das Verhältnis zwischen Eltern und Kind häufig schlechter wird nach so einer Aktion.
Kann ich mir irgendwie gut vorstellen: Erziehung funktioniert am besten durch Vorbild.
Wenn die Eltern "nimm was du kriegen kannst, egal wie es eigentlich gedacht ist und sieh gut zu dass es niemand zurück fordern kann" für ein erstrebenswertes Motto halten und danach handeln - sollten sie nicht eher stolz sein wenn ihr Kind das dann auch tut?
Was natürlich dazu führen wird dass das Kind nichts vom eigenen Vermögen an die Eltern (nach eigenem Bekunden "nicht ohne Grund im Pflegeheim", klingt wie "eigentlich ja sowieso nur noch auf den Tod wartend") für diese verschwenden wird. Und dann plötzlich, statt stolz zu sein dass das Kund so denkt wie man selbst, fängt man mit "Undank" und "hätte ich nie für möglich gehalten" an.
Tja ...

Sorry der Beitrag ist unsachlich und bildet die Realität keinstenfalls ab. Auch wenn ich uns nicht selbst loben möchte jedoch hat mein Mann jahrelang ehrenamtlich im Verein mit Jugendlichen gearbeitet und ich eine ganze Zeit lang meine Arbeitszeit zu Gunsten der Arbeit in einem Dritte Welt Laden reduziert. Die Tochter schlägt den gleichen Weg ein. Mehrwert an der Gesellschaft bringt die Familie mehr wie die meisten Menschen hierzulande. Was wir jedoch einfach nicht einsehen sind Tatsachen wie bspw. dass das Geld der Steuerzahler in Deutschland für Schiffsreparaturen ausgegeben wird die das 10-fache eines Voranschlages kosten ohne dass jemand zur Verantwortung gezogen sind. Ich denke nicht weitere Beispiele ausführen zu müssen. Daher die Frage nach der Optimierung des Modells.
Wir hatten uns nach einem Pflegeplatz zum Sozialtarif erkundigt. Selbst eine Versicherung die uns im Monat 140 EUR kostet liefert nur den Sozialtarif.

Auch wenn die Diskussion etwas aus dem Ruder gelaufen ist impliziert die Tatsache, dass keiner der Antwortersteller klare Gegenargumente für die Übertragung an die Tochter und Deckung der Versorgungslücke durch den Statt, liefern konnte doch

a) Zahlung von 140 EUR monatlich (wären bei in Inspruchnahme eines Pflegplatzes in 10 Jahren 17.000) ist rausgeschmissenes Geld weil selbst bei diesem teurem Tarif nur der Sozialtarif abgedeckt wird. Die gleiche Leistung erbringt der Staat umsonst

b) die Übertragung der Immobilie mit Wohnrecht incl. auflösender Bedingung stellt für die Eltern und die Tochter die beste Lösung dar, da selbst wenn es zum Streit der beiden kommt nichts an der Wohnsituation geändert wird. Die Eltern können so lange sie wollen im Haus bleiben und dieses bewohnen

c) Sollte es in dem Fall, dass die Immobilie übertragen wird zum Streit kommen gibt es den Nachteil dass die Eltern im Pflegeheim nicht mehr Verfügungsgewalt über die Immobilie und ihr Erspartes haben. Teure Hobbies, Autos, Reisen etc. (wenn auch für im Pflegeheim lebende Menschen sehr unwahrscheinlich) sind dann nicht mehr möglich.

d) Nachteil sind zudem natürlich die Kosten der Übertragung die aber allemal deutlich günstiger sind wie die Kosten einer Pflegezusatzversicherung. Aber vergessen sollte man nicht dass die Kosten existieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

@WEG_Casa
Das ist leider noch schlimmer. Das liest bald niemand mehr.
Bitte klick doch einfach auf den blauen Button *Antworten*---und schreibe dann deine Antwort.
Bitte lass das mit dem Reinschreiben in den Beitrag des Vorschreibers.

Sorry der Beitrag ---ist also der Beginn deiner Antwort.

Zitat (von WEG_Casa):
...impliziert die Tatsache, dass keiner der Antwortersteller klare Gegenargumente für die Übertragung an die Tochter und Deckung der Versorgungslücke durch den Statt, liefern konnte
Übrigens kann das durchaus an dieser Zitate-Zitiererei mit den Textwänden liegen. Das mag man einfach nicht lesen. Und dann nicht antworten. Evtl. auch, weil sich auch so viel Nebensächliches wie Gorch Fock und Vereinsarbeit und Dritte-Welt-Laden findet

Du bist in deiner Entscheidung frei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja der pyschologische Aspekt und die Frage nach dem Gutmenschen in uns wurde nun jetzt nur nicht von einem Antwortersteller angeführt. Die genannten Tatsachen tragen nur dazu bei diese Sichtweise ins gerade Licht zu rücken.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Zitat:
Die genannten Tatsachen


Welche genannten Tatsachen?

Zitat:
dass keiner der Antwortersteller klare Gegenargumente für die Übertragung an die Tochter und Deckung der Versorgungslücke durch den Statt, liefern konnte doch


Die Gegenargumente sind vielleicht nicht klar. Da Du aber gar keine Argumente liefern konntest, die aus Sicht der Eltern dafür sprechen sind doch nicht so klare Gegenargumente immer noch besser.

Wenn man die ganze Fragestellung auf die Wahl zwischen a) (=private Pflegeversicherung) und b) (=Hausübertragung) reduziert würde ich mich auch für b) entscheiden. Die private Pflegeversicherung halte ich für noch weniger sinnvoll wie die Hausübertragung.

zu c) Dass ich diese Einstellung für total naiv halte, habe ich in den bisherigen Antworten hoffentlich deutlich gemacht. Natürlich geht es hauptsächlich um die potentiellen erheblichen Nachteile so lange noch mindestens ein Elternteil rüstig ist.

Diese Nachteile müssen nicht eintreten, aber warum will man denn überhaupt das Risiko eingehen, wenn es doch gar keine Vorteile für die Eltern gibt?

Vorteile aus dem geplanten Vorgehen hat ausschließlich die Tochter.

Und da das Ersparte noch einmal angesprochen wurde, weise ich erneut darauf hin, dass das geplante potentiell eine Straftat darstellt.

Zitat:
Naja der pyschologische Aspekt und die Frage nach dem Gutmenschen in uns wurde nun jetzt nur nicht von einem Antwortersteller angeführt. Die genannten Tatsachen tragen nur dazu bei diese Sichtweise ins gerade Licht zu rücken.


Offenbar hast Du nicht verstanden, was wir Dir sagen wollten.

Zitat:
Wenn wir in Streit geraten hätten wir halt dann im Pflegeheim nichts mehr was uns zusteht (bis auf den Schonbetrag der aber ja auch nicht ewig reicht).


Aber nicht vergessen, dass die Tochter ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig ist. Bei den dargestellten wirtschaftlichen Verhältnissen würde ich daher erwarten, dass nicht das Sozialamt, sondern die Tochter für eventuell fehlende Pflegekosten aufkommen muss.

Aber wenn hier wirklich die Eltern fragen, dann will ich sie am Ende auch nicht von einem Vorhaben abbringen, von dem sie zutiefst überzeugt sind. Das werde ich dann auch nicht schaffen. Aber warum habt Ihr dann überhaupt gefragt?

Umgekehrt wirst Du mich auch nicht davon überzeugen können, so ein Vorgehen für richtig zu halten. Für mich selbst schließe ich völlig aus, dass ich so etwas machen würde, weil ich die Entscheidungshoheit über mein Vermögen behalten möchte. Außerdem besitze ich keine hellseherischen Fähigkeiten mit denen ich vorhersehen kann, dass es keinen Streit mit den Kindern geben wird und dass die Pläne, die ich aktuell für das Alter habe auch noch in 10 Jahren gelten.

Man muss nur dieses Forum oder auch andere Foren gründlich durchsuchen um festzustellen, dass die mit so einer Übertragung verbundenen Erwartungen gründlich schief gehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus Sicht der Eltern ist das entscheidende Argument den Staat nicht stützen zu wollen und dafür die Tochter die Immobilie zu übertragen ...so lange einer noch rüstig ist ändert sich an der Situation durch das auflösend bedingte Wohnrecht rein gar nichts. Sogar wenn in der Zwischenzeit Streit auftritt.

Deine Antwort zu c beißt sich etwas. Oben wird geschrieben es wären keine Gegenargumente geliefert worden und unter c) wird gesagst dass es erhebliche Nachteile gibt; aber ich stimme im ersten Punkt zu..es gibt einfach keine Gegenargumente.

Danke für den Hinweis. Aber auch die Tochter kann ihr Kapital auf ihre Tochter überschreiben etc. Das ist auch nicht illegal ...

Gefragt haben wir deshalb, weil wir, wie im ersten Post beschrieben gerne eine Einschätzung der "besseren" Variante erhalten hätte. Zur ERinnerung es ging nur noch um die Entscheidung des "wie". Ob - darüber ist die Entscheidung schon gefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat:
Aus Sicht der Eltern ist das entscheidende Argument den Staat nicht stützen zu wollen...

Eine solche Argumentation macht mich fassungslos

Der Staat (also auch ich mit meinen Steuerzahlungen) soll also später für die Eltern aufkommen, obwohl Vermögen vorhanden ist/war. :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48966 Beiträge, 17240x hilfreich)

Zitat:
aber ich stimme im ersten Punkt zu..es gibt einfach keine Gegenargumente.


Wie kann man nur so ignorant sein. Die Diskussion können wir damit allerdings beenden.

Ich wünsche Euch trotzdem, dass der Spruch:"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein" sich nicht bewahrheitet.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4279 Beiträge, 2431x hilfreich)

Da wollte jemand wissen was man alles bedenken müsse, um möglichst viel von unserem (also "staatlichem") Geld für die eigene Versorgung abzugreifen und das eigene ungeschmälert so der Tochter zukommen zu lassen, dass diese nichts zurückgeben muss.
Da ist der angedachte Weg der richtige, das haben eir nicht bestritten. Vielleicht sollte man das als hilfreicher Forist noch mal bestätigen. Also: Ja, kann man jetzt machen. Nach jetziger Gesetzeslage würde es vermutlich funktionieren. Ob es in mehr als 10 Jahren noch funktioniert ist ... unklar.

Was wir stattdessen taten war, auf die Nachteile hinzuweisen, die so ein Vorgehen für die Eltern hat: Abhängigkeit von den Richtlinien des Sozialamtes in 10 oder mehr Jahren (unvorstellbar dass sich am Gesetz was ändert, selbst wenn alle das machen würden, daher ist ein Versicherungsvertrag, der einem das garantiert, nutzlos) Entfremdung der Tochter (nur bei anderen, MEIN Kind nicht), moralische Aspekte (aber ich hab doch mal im 3.Welt - Laden ausgeholfen, da bin ich doch ein ganz sozialer Mensch!!!).

Diese Hinweise waren nicht gefragt und nicht gewünscht. Daher sollte man hier in der Tat aufhören.



-- Editiert von quiddje am 23.06.2019 08:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.335 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen