Hallo,
ich habe vor 4 Jahren mein Elternhaus mit eingeschränkten Wohnrecht (spricht meine Eltern dürfen nicht alle Zimmer bewohnen) von meinen Eltern überschrieben bekommen. Meine Eltern haben sich gegenseitig als Erben eintragen lassen und danach mich als Alleinerben. Ich habe noch einen Neffen der Anspruch auf einen Pflichtteil hat, da meine Schwester verstorben ist.
Welchen Anspruch hätte ein Elternteil und mein Neffe gegenüber mir, wenn nun ein Elternteil innerhalb von 10 Jahren verstirbt? Läuft die 10 Jahresregel dann weiter?
Vielen Danke schonmal im vorraus!
-- Editiert von stef.nm am 25.07.2021 14:25
-- Editiert von stef.nm am 25.07.2021 14:26
Schenkung Imobilie mit eingeschränkten Wohnrecht
25. Juli 2021
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2021 | 14:25
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Imobilie mit eingeschränkten Wohnrecht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2021 | 15:29
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatWelchen Anspruch hätte ein Elternteil und mein Neffe gegenüber mir, wenn nun ein Elternteil innerhalb von 10 Jahren verstirbt? Läuft die 10 Jahresregel dann weiter? :
Weshalb sollte das Elternteil einen Anspruch haben? Ob der Neffe einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung hat, hängt davon ab, wie lange die Schenkung her ist und wie hoch der Nachlass ist.
#2
Antwort vom 25. Juli 2021 | 17:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay vielen Dank.
Fällt dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch dann auf 100 Prozent des Wertes an oder nur für die Hälfte des verstorbenen?
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#3
Antwort vom 25. Juli 2021 | 18:48
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatFällt dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch dann auf 100 Prozent des Wertes an oder nur für die Hälfte des verstorbenen? :
Ein evtl. Ergänzungsanspruch berechnet sich aus dem Anteil des Verstorbenen.
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