Hallo liebe Rechtsexperten und -expertinnen,
habe neulich etwas gehört, das ich euch fragen möchte, weil es (grundsätzliche Sache) mich bald betreffen könnte.
Eine Dame (kennt sich mit Finanzen aus, ob mit Erbrecht weiß ich eben nicht) sagte mir Folgendes.
Ein Elternteil kann ja alle 10 Jahre eine Schenkung in der max. Höhe von 400.000 EUR an das Kind machen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Es lebt nur noch dieser eine Elternteil von den Eltern. Und jetzt die eigentliche Frage: Wenn dieser Elternteil vor Ablauf der genannten 10 Jahre versterben sollte, muss angeblich das Kind für die restliche Zeit (bis nach 10 Jahren) nachträglich Steuer zahlen.
Stimmt das?
Viele Grüße
M
Schenkung: Ist das so?
29. Oktober 2021
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Frage vom 29. Oktober 2021 | 22:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung: Ist das so?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2021 | 03:33
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 14x hilfreich)
Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass dieser eine noch lebende Elternteil jetzt 400.000 an sein Kind verschenkt und nach 5 Jahren verstirbt. Dann wird diese Schenkung zusammen mit dem Erbe, das dieses Kind erhält, für die Erbschaftssteuer herangezogen, also beides wird zusammengerechnet. 400.000 Euro Freibetrag wird abgezogen, auf den Rest ist Erbschaftssteuer zu zahlen. So würde meine Logik lauten, ohne Fachfrau zu sein.
#2
Antwort vom 30. Oktober 2021 | 19:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatalso beides wird zusammengerechnet. 400.000 Euro Freibetrag wird abgezogen, auf den Rest ist Erbschaftssteuer zu zahlen. :
War urspr. auch meine Logik; danke!
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2021 | 21:22
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatUnd jetzt die eigentliche Frage: Wenn dieser Elternteil vor Ablauf der genannten 10 Jahre versterben sollte, muss angeblich das Kind für die restliche Zeit (bis nach 10 Jahren) nachträglich Steuer zahlen. :
Nein.
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