Schenkung-Kosten Notar und Steuerberater

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
stardust0808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung-Kosten Notar und Steuerberater

Hallo,
vor dem Hintergrund der zu erwartenden Neuregelung bei der Bewertung von Immobilien im Erbschaftsrecht bis Ende 2008 denke ich daran, meine beiden Söhne zu beschenken.

Dabei geht es um zwei Immobilien im Verkehrswert von 1x ca. 650.000 € und 1x ca. 450.000 €. Bei einer dritte Immobilie, deren Eigentümer meine Frau ist, soll nichts verändert werden.

Dazu benötige ich den Rat eines Steuerberaters und eines Notars.
Ich möchte jeweils die Hälfte oder 3/4 verschenken, aber den Nießbrauch vorbehalten und den Rest dann in 10 Jahren übertragen. Nach meinem Tod soll der Nießbrauch der beiden Immobilien auf meine Frau übergehen. Nach Ihrem Tod soll dann der Nießbrauch erlöschen. Das Haus meiner Frau soll dann erst unseren beiden Söhnen vererbt werden.

Kennt jemand die ungefähren Kosten (Steuerberater und Notar) für die gesamte Erstellung des Testamentes bzw. die Transaktion? Sind die Kosten mit Steuerberater und/oder Notar verhandelbar?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Stardust0808


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49065 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich würde hier noch gar nichts machen.

Obwohl es in den Medien so dargestellt wird, ist aus meiner Sicht noch gar nicht klar, wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2009 aussehen wird. Dass es in einem Fall wie Deinem dan zu einer höheren Steuer kommt ist dabei ebenfalls nicht klar.

Das BVerfG hat jedenfalls nicht verlangt, dass Immobilien höher besteuert werden müssen. Diese dürfen auch in Zukunft priviligiert werden.

Die Beratung durch einen Steuerberater macht daher erst Sinn, wenn die Grundzüge der Neuregelung bekannt sind.

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#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

bei dem Fall, welcher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, ging es ursprünglich die Privilegierung bei der Bewertung von Grundbesitz im Vergleich zum Kapitalvermögen.

Es ist m.E. mit Sicherheit davon auszugehen, dass es zu einer höheren Erbschaftssteuerlast kommen wird, insbesondere, wenn es nicht um das Familienwohnheim geht. So war es auch in der Vergangenheit, als das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte gekippt hat. Was da genau kommen wird, ist ungewiss. Bislang ging die Diskussion nur um die Privilegierung des Betriebsvermögens. Es ist übrigens auch nicht sicher, dass die Novellierung erst zum Jahr 2008/2009 erfolgt - sie kann auch bereits vorher in Kraft treten.

Ich weise im übrigen darauf hin, dass nicht -oder zumindest nicht ausschließlich - die Steuerberater, sondern auch Rechtsanwälte mit einer entsprechenden Spezialisierung profunden Rechtsrat in Steuersachen erteilen können.



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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49065 Beiträge, 17271x hilfreich)

bei dem Fall, welcher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, ging es ursprünglich die Privilegierung bei der Bewertung von Grundbesitz im Vergleich zum Kapitalvermögen.

Das ist richtig. Das BVerfG hat aber in seinem Urteil ausdrücklich die Priviligierung von Immobilien- und Betriebsvermögen zugelassen. In welchem Umfang das erfolgen darf, hat es offen gelassen.

Zitat aus dem Urteil:
Weiterhin ist es dem Gesetzgeber unbenommen, bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe in einem zweiten Schritt der Bemessungsgrundlagenermittlung mittels Verschonungsregelungen den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände – gegebenenfalls auch sehr weitgehend - zu begünstigen.

Zur Zeit gibt es noch keinerlei Hinweise darauf, zu welchen Änderungen im Erbschaftsteuerrecht dieses Urteil führen wird.
Auf der anderen Seite gilt die jetzige Regelung noch bis zum 31.12.2008 weiter.

Eine Beratung durch einen Stuerberater oder auch einen Anwalt kann daher zukünftige Regelungen gar nicht einbeziehen.

Als das BVerfG die Einheitswerte gekippt hat, sind anschließend die Freibeträge drastisch erhöht worden. Das hat also nicht durchgängig und für Alle zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer geführt. Ähnliches ist auch jetzt zu erwarten.

Welche konkreten Auswirkungen das auf so einen Fall wie diesen hat, steht allerdings noch in den Sternen. Ich bleibe daher dabei, dem Fragesteller zu empfehlen, mit seiner Entscheidung mindestens so lange zu warten, bis Grundzüge der Änderungen bekannt sind.

Dass die Änderungen vor dem 01.01.2009 in Kraft treten ist zwar denkbar, würde mich aber überraschen. Sollte das tatsächlich geplant sein, dürfte man aber bei einer Verfolgung dieses Themas in den Medien dennoch genügend Zeit haben, die eigenen Entscheidungen danach auszurichten.

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#4
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass das steuerliche Bewertungsrecht der falsche Hebel ist, um eine Vermögensart (Immobilien) gegenüber den anderen Vermögensarten zu bevorzugen. Außerdem hat es festgestellt, dass eine Besteuerung am Grundsatz der Leistungsfähigkeit zu messen ist. Wir können also nicht damit rechnen, dass Kapitalvermögen künftig in ähnlicher Weise privilegiert wird wie Immobilienvermögen.

Die spannende Frage wird für den Gesetzgeber darin bestehen, wie man künftig eine einheitliche Bewertung von Immobilien oder auch von GmbH-Anteilen am Verkehrswert gewährleisten will, ohne dabei den Kollaps der Erbschaftssteuerfinanzämter zu riskieren.

Das Besteuerungsverfahren Spaniens zeigt allerdings, dass so etwas funktionieren kann. Dort veranlagen die Bürger sich zur Erbschaftssteuer selber und das Finanzamt zieht nur Stichproben.

Vielleicht wird die Erbschaftsteuer abgeschafft. Wer weiss?

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