Schenkung - Meine Schwester soll nichts abbekommen.

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Klaus5060
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung - Meine Schwester soll nichts abbekommen.

Meine Mutter (Ehemann schon verstorben) hat von Ihrer Schwester 50000 Euro geerbt.
Will Sie alles mir vermachen. Meine Schwester soll davon nichts abbekommen.
Geht das mit einer Schenkung ?

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-- Editiert am 06.04.2010 10:09

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Dann soll die Mutter diesen Betrag doch einfach an Sie verschenken.

Schenkungssteuer fällt bei der Summe nicht an.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
Klaus5060
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann meine Schwester einen Teil dieser Schenkung einklagen oder kann meine
Mutter mit dem geerbten Geld machen was Sie will ?

Ist es möglich das meine Schwester einen Teil dieses Geldes als
Erbteil beanspruchen kann ?




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nein, die Schwester kann die Mutter nicht verklagen, weil sie nicht beschenkt worden ist bzw. nicht Erbin geworden ist.

Die Schwester kann Sie auch nicht verklagen, wenn Sie beschenkt worden sind, aber Ihre Schwester nicht.

Ob die Schwester einen Ergänzungsanspruch gegen Sie geltend machen kann, ist zumindest anzunehmen.
Das geht allerdings erst, wenn die Mutter (als Schenkerin) verstorben ist und Sie Erbe geworden sind.

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"Lukas 7,23"

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