Schenkung..? Neukauf bevor Todesfall

16. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
schimmelus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung..? Neukauf bevor Todesfall

Frage für einen Bekannten. Die Mutter der Geschwister A, B, und C ist verstorben. Einige Jahre vor Ihrem Tod hat Sie Ihr Haus verkauft und eine Wohnung gekauft. Ohne das Wissen von B und C nahm Sie die 120,000 des Hauses, Sohn A gab Ihr noch 30,000 dazu, die Wohnung wurde auf den Namen von A gekauft. B und C sind sauer denn eigentlich bekam A nun das komplette Haus, wenn auch nicht direkt dann doch durch die Hintertüre und B und C bekommen im Endeffekt nun nichts.

Rechtslage?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von schimmelus):
Einige Jahre vor Ihrem Tod hat Sie Ihr Haus verkauft und eine Wohnung gekauft.

Zitat:
... nahm sie die 120,000, Sohn A gab Ihr noch 30,000 dazu, die Wohnung wurde auf den Namen von A gekauft.

Ja was denn nun? Wer hat nun gekauft und wer steht als Eigentümer im Grundbuch der Wohnung? Wie lang vor dem Tod der Mutter wurde die Wohnung gekauft?
Zitat:
... wenn auch nicht direkt dann doch durch die Hintertüre

Welche Hintertür?

Die Mutter darf mit ihrem Vermögen tun un lassen was sie will. Sie darf ohne Wissenn von B und C ihr Haus verkaufen und eine Wohnung kaufen bzw. diese A überlassen.

Die Rechtslage hängt von der Beantwortung der Fragen ab.

-- Editiert von cruncc1 am 16.04.2022 17:09

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von schimmelus):
und B und C bekommen im Endeffekt nun nichts.


Es ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch für B und C denkbar.

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#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@hh

wie errechnet man bei diesen angegebenen Werten den Pflichtteilergänzungsanspruch für C u D???

-- Editiert von malia am 16.04.2022 20:42

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von malia):
wie errechnet man bei diesen angegebenen Werten den Pflichtteilergänzungsansprzcg für C u D???

Gar nicht. Aus den angegeben Werten ist ein evtl. Ergänzungsanspruch nicht zu berechnen.

Wer ist D?

-- Editiert von cruncc1 am 16.04.2022 20:44

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

@cruncc

Sorry, es handelt sich natürlich um B und C

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

noch einmal die Frage:

wie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von malia):
noch einmal die Frage:

wie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch???

Nochmal: ein etwaiger Ergänzungsanspruch ist aus den angegebenen Werten nicht zu berechnen!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von malia):
wie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch???


Aus den Angaben im Sachverhalt kann man einen Pflichtteilergänzungsanspruch nicht berechnen.

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#9
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

an hh

frohe Ostern Ihnen und allen anderen nutzern.

Können Sie mir erklären, WIE man einen Pflichtteilergänzungsa nspruch berechnet????

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