Frage für einen Bekannten. Die Mutter der Geschwister A, B, und C ist verstorben. Einige Jahre vor Ihrem Tod hat Sie Ihr Haus verkauft und eine Wohnung gekauft. Ohne das Wissen von B und C nahm Sie die 120,000 des Hauses, Sohn A gab Ihr noch 30,000 dazu, die Wohnung wurde auf den Namen von A gekauft. B und C sind sauer denn eigentlich bekam A nun das komplette Haus, wenn auch nicht direkt dann doch durch die Hintertüre und B und C bekommen im Endeffekt nun nichts.
Rechtslage?
Schenkung..? Neukauf bevor Todesfall
16. April 2022
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Frage vom 16. April 2022 | 08:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung..? Neukauf bevor Todesfall
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#1
Antwort vom 16. April 2022 | 17:08
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatEinige Jahre vor Ihrem Tod hat Sie Ihr Haus verkauft und eine Wohnung gekauft. :
Zitat:... nahm sie die 120,000, Sohn A gab Ihr noch 30,000 dazu, die Wohnung wurde auf den Namen von A gekauft.
Ja was denn nun? Wer hat nun gekauft und wer steht als Eigentümer im Grundbuch der Wohnung? Wie lang vor dem Tod der Mutter wurde die Wohnung gekauft?
Zitat:... wenn auch nicht direkt dann doch durch die Hintertüre
Welche Hintertür?
Die Mutter darf mit ihrem Vermögen tun un lassen was sie will. Sie darf ohne Wissenn von B und C ihr Haus verkaufen und eine Wohnung kaufen bzw. diese A überlassen.
Die Rechtslage hängt von der Beantwortung der Fragen ab.
-- Editiert von cruncc1 am 16.04.2022 17:09
#2
Antwort vom 16. April 2022 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitatund B und C bekommen im Endeffekt nun nichts. :
Es ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch für B und C denkbar.
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#3
Antwort vom 16. April 2022 | 20:40
Von
Status: Schüler (381 Beiträge, 29x hilfreich)
@hh
wie errechnet man bei diesen angegebenen Werten den Pflichtteilergänzungsanspruch für C u D???
-- Editiert von malia am 16.04.2022 20:42
#4
Antwort vom 16. April 2022 | 20:44
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitatwie errechnet man bei diesen angegebenen Werten den Pflichtteilergänzungsansprzcg für C u D??? :
Gar nicht. Aus den angegeben Werten ist ein evtl. Ergänzungsanspruch nicht zu berechnen.
Wer ist D?
-- Editiert von cruncc1 am 16.04.2022 20:44
#5
Antwort vom 16. April 2022 | 21:24
Von
Status: Schüler (381 Beiträge, 29x hilfreich)
@cruncc
Sorry, es handelt sich natürlich um B und C
#6
Antwort vom 16. April 2022 | 21:26
Von
Status: Schüler (381 Beiträge, 29x hilfreich)
noch einmal die Frage:
wie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch???
#7
Antwort vom 16. April 2022 | 21:40
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitatnoch einmal die Frage: :
wie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch???
Nochmal: ein etwaiger Ergänzungsanspruch ist aus den angegebenen Werten nicht zu berechnen!
#8
Antwort vom 16. April 2022 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitatwie errechnet man den Pflichtteilsergänzungsanspruch??? :
Aus den Angaben im Sachverhalt kann man einen Pflichtteilergänzungsanspruch nicht berechnen.
#9
Antwort vom 17. April 2022 | 14:28
Von
Status: Schüler (381 Beiträge, 29x hilfreich)
an hh
frohe Ostern Ihnen und allen anderen nutzern.
Können Sie mir erklären, WIE man einen Pflichtteilergänzungsa nspruch berechnet????
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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