Meine Eltern haben mir 1985 Ihr Haus per Schenkung übertragen, in dem Schenkungsvertrag wurde ein lebenslanges Nißbrauchsrecht und die Pflege für meine Eltern vereinbart.
1996 ist mein Vater verstorben und vor kurzem meine Mutter.
Nun nach dem Tod meiner Mutter bekamm ich dann Post von einem Anwalt i.A. meines Halbbruders (leiblicher Sohn meiner Mutter, wurde von meinem Vater nicht adoptiert) die Freude war groß mach 17 Jahren wieder etwas von Ihm zu hören ....
Nun meine Frage, welche Ansprüche hat er auf das Haus, muss er sich an den Kosten für die Beerdigung beteiligen, sonstige Ansprüche (Vermögen ist nicht vorhanden), meine Mutter wurde von mir gepflegt, in wie weit muss ich das nachweisen und falls er einen Anspruch hat wie wird die Pflege angerrechnet.
Vielen Dank
Susanne