Hallo,
normalerweise sind Schenkungen der letzten 10 Jahre anteilig bei der Pflichtteilsberechnung mit einzubeziehen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Kann man auch anordnen, dass die Schenkung
keine Berücksichtigung bei der Pflichtteilsberechnung findet?
Danke!
Schenkung & Pflichtteil
29. November 2012
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Frage vom 29. November 2012 | 23:02
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Schenkung & Pflichtteil
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. November 2012 | 20:26
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die qualifizierte Antwort...
Es geht darum dem Alleinerben etwas zu schenken und zu verhindern, dass diese Schenkung nicht in die Pflichtteilsberechnung einfließt, um den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten zu verringer.
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2012 | 15:28
Von
Status: Richter (8638 Beiträge, 4687x hilfreich)
In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser kann nicht ausgeschlossen werden.
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