Hallo,
normalerweise sind Schenkungen der letzten 10 Jahre anteilig bei der Pflichtteilsberechnung mit einzubeziehen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Kann man auch anordnen, dass die Schenkung
keine Berücksichtigung bei der Pflichtteilsberechnung findet?
Danke!
Schenkung & Pflichtteil
29. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2012 | 23:02
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Schenkung & Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. November 2012 | 20:26
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die qualifizierte Antwort...
Es geht darum dem Alleinerben etwas zu schenken und zu verhindern, dass diese Schenkung nicht in die Pflichtteilsberechnung einfließt, um den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten zu verringer.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Dezember 2012 | 15:28
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser kann nicht ausgeschlossen werden.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.382
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten