Vater (geschieden, 2 Kinder) überträgt einem seiner beiden Kinder zu Lebzeiten per Schenkung sein Haus mit lebenslangem Wohnrecht.
Wie es wohl aussieht, hat das 2. Kind zu Lebzeiten des Vaters keinerlei Recht aus Erbteil, Pflichtteil oder ähnliches. Ist das korrekt?
Wie sieht es aus falls der Vater stirbt. Hat das 2. Kind dann ein Recht auf Auszahlung des Erbteils oder Pflichtteils? Wenn ja, auf was und wer muß das dann auszahlen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Schenkung / Pflichtteil
7. Februar 2003
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Frage vom 7. Februar 2003 | 17:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung / Pflichtteil
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