Schenkung / Pflichtteil

7. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
roadster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung / Pflichtteil

Vater (geschieden, 2 Kinder) überträgt einem seiner beiden Kinder zu Lebzeiten per Schenkung sein Haus mit lebenslangem Wohnrecht.
Wie es wohl aussieht, hat das 2. Kind zu Lebzeiten des Vaters keinerlei Recht aus Erbteil, Pflichtteil oder ähnliches. Ist das korrekt?
Wie sieht es aus falls der Vater stirbt. Hat das 2. Kind dann ein Recht auf Auszahlung des Erbteils oder Pflichtteils? Wenn ja, auf was und wer muß das dann auszahlen?
Vielen Dank für eine Antwort!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Um alles beantworten zu können wären wohl noch mehr Infos nötig, daher nur soviel:

Zu Lebzeiten kann das 2. Kind nix verlangen.

Wenn der Vater stirbt wird auch das 2. Kind Erbe - es sei denn, es wurde durch Testament enterbt, dann bleibt ihm nur sein Anspruch auf den Pflichtteil gegen die anderen Erben.

Inwieweit auch die geschiedenen Ex-Frau Erbin wird, hängt vom Testament und Erbverträgen ab.

Das Haus ist erst "wirklich verschenkt", wenn seit der Schenkung (Umtragung im Grundbuch) bis zum Erbfall 10 Jahre vergangen sind. Wenn weniger vergangen sind hat der Pflichtteilsberechtigte einen Ausgleichsanspruch gegen den Beschenkten.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
roadster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die wirklich schnelle Antwort.

Ist es korrekt, daß nach 10 Jahren ab Eintragung ins Grundbuch das 2. Kind keinerlei Anspruch mehr hat, obwohl der Vater bis zuletzt Wohnrecht im Hause hatte und auch dort gewohnt hat.

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#3
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

ich weiß nur, dass ,wenn der vater lebenslajges wohnrecht hat und es auch ausübte, der wert des hauses zum wert der erbmasse wieder dazugezählt wird (BGH), da der vater den wert des hauses nutzte, wie es sich dabei mut den 10 jahren verhält, weiß ich nicht

-----------------
"elmer"

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#4
 Von 
Bernd Wengen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Vater, verwitwet, (2 Kinder) finanziert (keine Schenkung) vor 20 Jahren einem Kind eine Firmengründung zum Existenzaufbau. Die Firma geht pleite. Vater versucht erfolglos auch gerichtlich, das Geld wiederzuerlangen. Vater schenkt nunmehr demselben Kind erneut vor einem Jahr einen größeren Betrag zum Erwerb einer Immobilie. Dies macht nun etwa die Hälfte seines Vermögens aus. Welche Rechte hat das zweite Kind zu Lebzeiten und im Erbfall? Ist die Zuwendung vor 20 Jahren verjährt? Wird aufgerechnet?

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#5
 Von 
Biker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
wie sieht die Situation aus wenn der vater (verwitwet) seiner Tochter eine Immobilie "im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge" übergibt. Hat der Sohn bei Ableben des Vaters nach mehr als 10 Jahren, einen Anspruch seines Anteils an der Immoblie, bzw. wie sieht es aus wenn die Immobilie der Tochter ohne diesen Text übergeben wurde

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#6
 Von 
Biker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Schwiegereltern besitzen ein Mietshaus. Nun möchte mein Schwiegervater seinen Anteil zu Lebzeiten auf seine beiden Kinder aufteilen und überschreiben. Benötigt er dazu die Zustimmung seiner Ehefrau ? Was kann er tun, wenn diese der Aufteilung zu Lebzeiten nicht zustimmt ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sommerfeldt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist vor ca. 2 Jahren verstorben. Meine Stiefmutter ist Erbe nach Berliner Testament. Nach dem Tode des Letztverstorbenen sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben. Meine Stiefmutter hat kürzlich das Einfamilienhaus (von meinem Vater u. meiner Mutter, welche bereits vor 28 Jahren verstarb, erbaut) meiner Schwester geschenkt. Ich bekam nichts. Darf sie das?
Schließlich sollten meine Schwester und ich zu gleichen Teilen erben. Nach einer Frist von 10 Jahren ist meine Schwester damit eindeutig im Vorteil.

-----------------
"Bernd Sommerfeldt"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das ist ja ein Trommelfeuer an ganz verschiedenen Fragen.
Zu Bernd Wengen:

Das erste Kind hat sich den Wert der Barschenkung anrechnen zu lassen, die vor 2 Jahren passiert ist.
Das 2. Kind hat zu Lebzeiten keine Ansprüche, nach dem Tode ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Verjährung ist hier der falsche Ausdruck, denn verjähren kann nur eine Forderung. Hier ist jedoch vom Todeszeitpunkt (ausnahmsweise) zurückzurechnen, um Ungerechtigkeiten auszugeleichen.

Zu Biker:
Der Sohn hat nie einen Anspruch auf die Immobilie, immer nur auf einen Pflichtteilsanspruch.
Die Forumulier "vorweggenommene Erbfolge" stellt klar, daß dies ohne Gegenwert ist und praktisch den Rechtszustandes eines Testaments darstellt. Daher wird bei der Ermittlung des Nachlaßes diese Übertragung ohne Berücksichtigung der 10-Jahres-Frist dem Nachlaß zugeordnet.
Ist der Vermerk nicht angebracht, kann man darüber streiten, ob es eine Schenkung oder ein Rechtsgeschäft mit Gegenwert unter Lebenden ist, was bei der Schenkung bedeuten würden, daß nach 10 Jahren keine Anrechnung und beim Rechtsgeschäft, daß überhaupt keine Anrechnung mehr erfolgt.

Biker II
Der Schwiegervater kann seine Anteile des Mietshauses jederzeit an die Kinder übertragen. Einer Zustimmung der Ehefrau bedarf es dazu nicht. Zweite Teilfrage entfällt deswegen. Allerdings hat die Frau einen Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn der Mann stirbt und seit der Übertragung weniger als 10 Jahre vergangen sind.

Berndt Sommerfeldt
Ob sie es darf, ist daran zu messen, ob sie befreite oder nicht befreite Vorerbin ist. Als befreite Vorerbin darf sie es.
Wer hat gesagt, daß Ihr zu gleichen Teilen erben sollt ?
Hier kommt es auf Einzelheiten an. Keine generelle Antwort möglich.

Wolfgang






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