Schenkung Rückgängig machen?

16. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gueldner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Rückgängig machen?

Hallo, ich habe ein Problem das eigentlich nicht meines ist.
Sachverhalt:

Meine Schwiegermutter hat von Ihren Eltern ein Haus unter massivem Protest Ihrer Geschwister geerbt.
Nun hat sie das Haus Ihrer ältesten Tochter zu Lebzeiten geschenkt und hat gleichzeitig veranlasst das die ältere Tochter Ihre Schwester mit einmalig 50.000 DM auszahlt.
Nun das Problem. Die Ältere Tochter (die Beschenkte) macht nun Ihrer Mutter das Leben mit sehr schwer indem sie sie mit abgrundtiefen Beschimpfungen, tief unter der Gürtellinie beschimpft. Sie hat den Kontakt bis auf Finanzielle Forderungen abgebrochen. Es werden ständig Leistungen gefordert und die Mutter wird in Ihrem gemeinsamen Nutzungsrecht immer mehr ausgeschlossen und zurückgewiesen. Die vorgehensweise der Beschenkten kann hier nur ansatzweise beschrieben werden.
Hat die Mutter hier Irgenwelche Rechtssicherheit diesem Vorgehen massiv entgegenzuwirken?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

man kann eine schenkung in ausnahmefällen nach § 530 bgb widerrufen. und zwar, wenn sich der beschenkte durch schwere verfehlungen des groben undanks schuldig macht.

das kann zb bei der unterbindung von nutzungsrechten der fall sein.

der widerruf muss dann gegenüber dem beschenkten erklärt werden. danach kann herausgabe nach dem bereicherungsrecht (§§ 812 ff bgb) verlangt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

Geschenkt ist geschenkt,
wiederholen ist gestohlen!

Dieser Grundsatz gilt sicher nach wie vor. Man kann die Schenkung anfechten, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung Gründe vorlagen, die zur Nichtigkeit führen würden, z.B. arglistige Täuschung.



-- Editiert von peron30 am 17.02.2004 14:50:30

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marcelina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, zusammen,
eine mutter hat ihrem sohn ein haus geschenkt, behielt aber nutz-und nießrecht und ein rückforderungsrecht wegen groben undank, insolvenz...
der sohn ist nun insolvent, und die mutter fordert das haus zurück.
fällt für sie eine schenkungssteuer an?
gruss, marcelina

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Marcelina - bitte nicht auf so alte Postings "neue" Fragen stellen - Mach ein "neue Frage" auf.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wollexx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau hat von Ihrem Vater ein grundstück geschenkt bekommen,
darauf haben wir ein Haus mit allem drum und dran gebaut,
nun habe ich ein bisschen Ärger mit meinem Schwiegervater und er will die Schenkung rückgängig machen - geht das überhaupt auch im Hinblick auf ein bebautes grundstück ?

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wegen

quote:
ein bisschen Ärger mit meinem Schwiegervater
kann eine Schenkung nicht so einfach rückgängig gemacht werden.
Es sei denn, der Schenker hat sich ein umfangreiches Rückforderungsrecht vorbehalten.

-----------------
"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wegen

quote:
ein bisschen Ärger mit meinem Schwiegervater
kann eine Schenkung nicht so einfach rückgängig gemacht werden.
Es sei denn, der Schenker hat sich ein umfangreiches Rückforderungsrecht vorbehalten.

-----------------
"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wegen

quote:
ein bisschen Ärger mit meinem Schwiegervater
kann eine Schenkung nicht so einfach rückgängig gemacht werden.
Es sei denn, der Schenker hat sich ein umfangreiches Rückforderungsrecht vorbehalten.

-----------------
"Lukas 7,23"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Onkel 2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Schwester hat vor 11 Jahren eine Schenkung von 40.000 DM erhalten,die über das Girokonto von meinem Vater gelaufen ist (Beleg) erhalten, kann ich diese Schenkung anfechten?

MfG
Onkel2

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Schwester hat vor 11 Jahren eine Schenkung von 40.000 DM erhalten,die über das Girokonto von meinem Vater gelaufen ist (Beleg) erhalten, kann ich diese Schenkung anfechten? <hr size=1 noshade>


Nein. Gemäß §530 BGB kann der Erbe des Schenkers die Schenkung nur widerrufen wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Andere Anfechtungstatbestände sind hier ebenfalls nicht ersichtlich.

-----------------
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