Schenkung Rückgängig machen - wann kann sie nicht mehr angefochten werden?

16. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Carlos123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Rückgängig machen - wann kann sie nicht mehr angefochten werden?

Meine Eltern haben 1998 meiner Schwester ihr Haus mit Grundstück geschenkt.
1999 ist meine Mutter dann verstorben und ich habe nichts gegen die Schenkung unternommen.
Nun ist mein Vater auch noch verstorben und ich möchte mein Recht wahrnehmen und die Schenkung rückgängig machen.

Wie lange müssen die "SCHENKER" leben, bis die Schenkung vollkommen rechtswirksam ist und nichtmehr angefochten werden kann ?

Wie funktioniert die Anfechtung, evtl §§ des BGB dazu ?

Wenn ich die Schenkung rückgängig machen kann, zählt dann das Haus zu Gesamterbe ?

Wie berechnet sich der damalige Wert der Immobilie ?
Oder muss der evtl. in der Schenkungsurkunde stehen ?

Was ist mit Wertzuwachs in den 7 Jahren ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Da die Schenkenden verstorben sind, gibt es keine Möglichkeit, die Schenkung rückgängig zu machen. Ein Dritter hat dazu kein Recht. Evtl. aber besteht ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Anwalt/in fragen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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