Meine Großeltern wollten mir bereits vor Jahren das Haus mit Grundstück überlassen. Dies ist jedoch durch eine Klausel im Kaufvertrag erst seit kurzem möglich.
Nach der gesetzlichen Erbfolge ist meine Mutter und mein Onkel dran. Meine Großmutter ist nicht gewillt meinem Onkel Grundstück und Haus zu hinterlassen, auch nicht zum Teil. Sie möchte es mir hinterlassen, selbstverständlich mit lebenslangem Wohnrecht meiner Großmutter und Mutter.
Weiß jemand ob es richtig ist, dass der Schenker nach einer Schenkung noch 10 Jahre leben muss? Gibt es einen anderen Weg außer Schenkung? Die 11% Schenkungssteuer sind bei Haus/ Grundstück nicht gerade wenig.
Ist Überlassung gleich Schenkung?
Ist bei diesem Grund eine Enterbung möglich?
Hoffe jemand kennt diese Situation und kann mit Tips geben und eventuell "Pi mal Daumen" ungefähr welche Kosten auf mich zukommen werden.
Schenkung? Überlassung? Enterbung? Gibt es Chancen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Weiß jemand ob es richtig ist, dass der Schenker nach einer Schenkung noch 10 Jahre leben muss?
Das ist richtig. Erst danach ist hat der Onkel keine Ansprüche im Bezug auf das Haus mehr.
Gibt es einen anderen Weg außer Schenkung?
Nur den Kauf. Dann muss aber auch der Kaufpreis tatsächlich fließen, was diese variante nicht sinnvoll macht.
Ist Überlassung gleich Schenkung?
Eine Übertragung entspricht einer Schenkung. Eine Überlassung wäre z.B. eine Miete und ist hier wohl nicht gemeint.
Ist bei diesem Grund eine Enterbung möglich?
Welcher Grund? Eine Enterbung ist nur unter sehr extremen Umständen möglich.
Warum überträgt die Großmutter das Haus nicht Deiner Mutter? Im Hinblick auf die Schenkungssteuer dürfte das vorteilig sein, da dann wohl aufgrund des hohen Freibetrages keine Schenkungssteuer anfällt.
Guten Tag,
einige allgemeine Ergänzungen sind hierzu noch angebracht:
Die 10-Jahresfrist beginnt erst zu laufen, nachdem sich der Schenker des Gegenstandes vollständig entäußert hat. Das tritt beim Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs erst dann ein, wenn die Großmutter gestorben ist.
Eine testamentarische Enterbung des Onkels ist ohne weiteres möglich. Das sollte die Großmutter dann ins Auge fassen. Nach einer Enterbung hätte der Onkel aber noch seinen Pflichtteilsanspruch. Der geht auf eine Geldzahlung und gibt kein Recht zur Teilhabe am Nachlass. Dieser Pflichtteil kann nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen entzogen werden.
Wenn dieser Pflichtteil durch weitere Massnahmen beschnitten werden soll, kann man nur den Gang zum Anwalt anraten.
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