Hallo zusammen
Wie wird der Wert einer Immobilie durch das Finanzamt nach einer Schenkung mit
Notar - Vertrag
ermittelt ,
wenn vom Schenker an den beschenkten gesagt wird , der Wert der Immobilie ist nicht bekannt
und dann aber einen Absatz weiter geschrieben wird
der Wert der immobilie wird mit 10.000.- DM angegeben .
Da passt doch etwas gewaltig nicht zusammen , auch wenn der Vertrag von einem Notar gemacht wurde
muss dann nicht erst recht der richtige Wert der Immobilie genannt werden ?
Jetzt meine Fragen :
1. muss der Wert der Immobilie hier ( vom Finanzamt ) nach dem Verkehrswert berechnet werden ?
2. muss der Wert der Immobilie hier ( vom Finanzamt ) nach der Summe welche in der Brandversicherung steht genannt oder berechnet werden ?
3. wenn die Brandversicherung in 1957 11.100 DM , in 1968 11.400.- DM war
wie hoch ist die Versicherungssumme heute ?
4. oder muss im Stile " Wert des Hauses" bewertet werden ?
5. muss der Immobilien Wert nicht nach dem Einheitswert bewertet werden ?
möchte mich schon jetzt bei allen welche hierauf sinnvoll antworten bedanken
mfg
Manfred
Schenkung - Wertermittlung einer Immobilie
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



zu 1.: Das Finanzamt interessiert sich nicht für den Verkehrswert. Für eine eventuelle Schenkungssteuer ist der Ertragswert maßgebend. Der richtet sich nach den (möglichen) Mieteinnahmen.
zu 2.: Nein, siehe Antwort zu 1.
zu 3.: Immer noch bei 11.400 RM (nicht DM). Die Feuerversicherung richtet sich nach dem Einheitswert von 1914. Der ändert sich nur, wenn am Haus wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden.
zu 4.: Auch das nicht. Siehe Antwort zu 1.
zu 5.: Ebenfalls nicht. Siehe Antwort zu 1.
Und wenn der Wert der Immobilie sowieso unter dem Freibetrag für die Schenkungssteuer liegt, dann macht das Finanzamt gar nichts.
Interessanter ist hier schon eher die Frage, nach welchem Wert der Notar seine Gebühren berechnet hat.
-- Editiert von hh am 14.03.2007 20:58:59
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