Guten Abend!
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater hat mir (seiner Tochter) vor 11 Jahren ein Haus durch Schenkung überschrieben. Zur Zeit lebt er selber noch in diesem Haus und hat ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Sein Sohn lebt ebenfalls dort und weiß von der Schenkung nichts.
Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen. So weit so gut, aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus? Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig oder wird dieses nur noch vom Restvermögen berechnet? Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?
Was bedeute das?
Unter Umständen hat bei einer länger zurückliegenden Schenkung die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Nießbrauch, Wohnrecht,...???
-----------------
" "
-- Editiert am 26.12.2009 19:51
Schenkung - Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig?
26. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 26. Dezember 2009 | 18:48
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung - Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Dezember 2009 | 20:01
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
quote:Wieso sollte er die Schenkung anfechten können? Dein Vater durfte (und darf) mit seinem Vermögen machen was er will; vorausgesetzt natürlich, er ist noch geschäftsfähig.
Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen.
quote:Genau dort gibt es die 10-Jahresfrist (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Und da die bereits abgelaufen ist, zählt das Haus gar nicht zum Erbe. EDIT: Der letzte Satz ist falsch. Die Frist hat noch nicht begonnen, da das Haus nicht komplett übertragen wurde. Der Bruder hätte also im Fall der Fälle (Tod des Vaters) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bezüglich der Hausschenkung.
aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus?
quote:Der Vater lebt doch noch, oder? Und dann darf er (und nur er) über das Haus verfügen, also auch festlegen, wer dort wohnen darf und wieviel Miete dieser (an ihn) zahlen muss.
Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?
Oder zielte die Frage auf den Zeitpunkt nach dem Tod des Vaters? In diesem Fall wäre das Nießbrauchrecht erloschen und dein Bruder würde das Haus unrechtmäßig bewohnen. Das hieße im schlimmsten Fall Räumungsklage.
MfG Stefan
-- Editiert am 26.12.2009 20:11
#2
Antwort vom 26. Dezember 2009 | 20:30
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
#Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen.#
Der Vertrag kann gar nicht "angefochten" werden!
#So weit so gut, aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus? Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig oder wird dieses nur noch vom Restvermögen berechnet?#
Bzgl. des verschenkten Hauses können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden.
#Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?#
Gar nicht.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.553
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten