Schenkung - Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig?

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
englishfire
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung - Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig?

Guten Abend!

Folgender Sachverhalt:

Mein Vater hat mir (seiner Tochter) vor 11 Jahren ein Haus durch Schenkung überschrieben. Zur Zeit lebt er selber noch in diesem Haus und hat ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Sein Sohn lebt ebenfalls dort und weiß von der Schenkung nichts.
Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen. So weit so gut, aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus? Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig oder wird dieses nur noch vom Restvermögen berechnet? Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?

Was bedeute das?
Unter Umständen hat bei einer länger zurückliegenden Schenkung die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Nießbrauch, Wohnrecht,...???





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-- Editiert am 26.12.2009 19:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen.
Wieso sollte er die Schenkung anfechten können? Dein Vater durfte (und darf) mit seinem Vermögen machen was er will; vorausgesetzt natürlich, er ist noch geschäftsfähig.

quote:
aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus?
Genau dort gibt es die 10-Jahresfrist (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Und da die bereits abgelaufen ist, zählt das Haus gar nicht zum Erbe. EDIT: Der letzte Satz ist falsch. Die Frist hat noch nicht begonnen, da das Haus nicht komplett übertragen wurde. Der Bruder hätte also im Fall der Fälle (Tod des Vaters) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bezüglich der Hausschenkung.

quote:
Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?
Der Vater lebt doch noch, oder? Und dann darf er (und nur er) über das Haus verfügen, also auch festlegen, wer dort wohnen darf und wieviel Miete dieser (an ihn) zahlen muss.
Oder zielte die Frage auf den Zeitpunkt nach dem Tod des Vaters? In diesem Fall wäre das Nießbrauchrecht erloschen und dein Bruder würde das Haus unrechtmäßig bewohnen. Das hieße im schlimmsten Fall Räumungsklage.

MfG Stefan


-- Editiert am 26.12.2009 20:11

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Die 10 Jahre, in denen der Bruder diese Schenkung anfechten hätte können, sind vergangen.#
Der Vertrag kann gar nicht "angefochten" werden!

#So weit so gut, aber wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil bei Tod des Vaters aus? Wird vom bereits verschenkten Haus auch noch ein Pflichtteil fällig oder wird dieses nur noch vom Restvermögen berechnet?#
Bzgl. des verschenkten Hauses können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden.

#Und wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus heraus, er lebt dort ohne Mietvertrag schon mehr als 10 Jahren?#
Gar nicht.

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