Schenkung

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2009 14:31:28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung

Über die Bewertung folgenden Sachverhaltes würde ich mich freuen:
2001 bauten wir an das Elternhaus meines Mannes an (profilgleicher Anbau). Zu diesem Zweck hat uns meine Schwiegermutter einen Teil des Grundstücks (landwirtschaftlicher Grund im Aussenbereich) geschenkt. Als Dank für die Möglichkeit die sie uns gegeben hat, haben wir ihr Dach erneuert und eine Kleinkläranlage errichtet.
Derzeitiger Stand der Eigentumsverhältnisse: notariell beglaubigte Eigentümergemeinschaft, wobei jede Person 1/3 des gesamten Anwesens besitzt.

Das Zusammenleben stellt sich nun von Jahr zu Jahr schwieriger dar, bis es nun zu einem Streit kam, der wohl nicht mehr beizulegen ist. Da ich meine Schwiegermutter mittlerweile kenne, traue ich ihr sehr wohl zu, dass sie versuchen wird, die damalige Schenkung rückgängig zu machen.

Selbst wenn Sie ihr Stück saure Wiese zurück will, wie sieht es mit unserem Haus aus, das nun daraufsteht?



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn jeder mit 1/3 in Bezug auf das gesamte Anwesen eingetragen ist (Bruchteilsgemeinschaft), dann gehört niemandem ein konkreter Teil des Anwesen. Insofern passt die Frage nicht, ob sie ein Stücjk Wiese zurückfordern kann.

Selbst, wenn das Anwesen in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, dann ist das Grundstück in jedem Fall Gemeinschaftseigentum.

Die Rückforderung einer solchen Schenkung ist nicht so einfach möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen