Über die Bewertung folgenden Sachverhaltes würde ich mich freuen:
2001 bauten wir an das Elternhaus meines Mannes an (profilgleicher Anbau). Zu diesem Zweck hat uns meine Schwiegermutter einen Teil des Grundstücks (landwirtschaftlicher Grund im Aussenbereich) geschenkt. Als Dank für die Möglichkeit die sie uns gegeben hat, haben wir ihr Dach erneuert und eine Kleinkläranlage errichtet.
Derzeitiger Stand der Eigentumsverhältnisse: notariell beglaubigte Eigentümergemeinschaft, wobei jede Person 1/3 des gesamten Anwesens besitzt.
Das Zusammenleben stellt sich nun von Jahr zu Jahr schwieriger dar, bis es nun zu einem Streit kam, der wohl nicht mehr beizulegen ist. Da ich meine Schwiegermutter mittlerweile kenne, traue ich ihr sehr wohl zu, dass sie versuchen wird, die damalige Schenkung rückgängig zu machen.
Selbst wenn Sie ihr Stück saure Wiese zurück will, wie sieht es mit unserem Haus aus, das nun daraufsteht?
Schenkung
15. Januar 2009
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Frage vom 15. Januar 2009 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2009 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn jeder mit 1/3 in Bezug auf das gesamte Anwesen eingetragen ist (Bruchteilsgemeinschaft), dann gehört niemandem ein konkreter Teil des Anwesen. Insofern passt die Frage nicht, ob sie ein Stücjk Wiese zurückfordern kann.
Selbst, wenn das Anwesen in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, dann ist das Grundstück in jedem Fall Gemeinschaftseigentum.
Die Rückforderung einer solchen Schenkung ist nicht so einfach möglich.
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