Schenkung????

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Torte43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung????

Hallo.

Ich habe eine Frage zur folgenden Situation:

Eltern, Kind A und Kind B.
Die Eltern haben Kind A zu Lebzeiten ein Grundstück überschrieben. In den nachfolgenden Jahren haben die Eltern für Kind A einen Kredit übernommen und ihn auch abbezahlt.
Kind B hat zu diesem Zeitpunkt nichts ähnliches bekommen.
Die Eltern sagen, das die Abzahlung des Kredites zu Gunsten von Kind B sein soll, da Kind B später das Elternhaus Erben soll und Kind A auszahlen muss. Die Kreditsumme soll dabei angerechnet werden.

Meine Fragen dazu sind nun:

Es existieren nur normale Kontoauszüge und es wurde nichts schriftlich gemacht. Zählt das als normale Schenkung und hat später keine Bedeutung?
Oder kommt es zur Ausgleichspflicht?
Ist es besser das Ganze schriftlich festzuhalten?
Reicht das handschriftlich untereinander oder muss das notariell beglaubigt sein?

Vielen Dank schonmal für Antworten

Gruß

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4275 Beiträge, 2428x hilfreich)

ein Testament, dass Kind B das Elternhaus erben soll, muss schriftlich gemacht werden. Handschriftlich von beiden Eltern genügt.

Wenn die Schenkung (nachweislich) unter der Bedingung gemacht wurde, dass diese aufs Erbteil angerechnet wird: Dann ergibt sich aus §2315 BGB , dass sie anzurechnen ist.
Für den Nachweis genügt ein von den Eltern UND Kind A (und idealerweise einigen Zeugen) unterschriebenes Schriftstück.

Wenn Kind A keine Pflichtteilsforderungen stellen soll, so ist dafür ein notariell beglaubigter Pflichtteilsverzicht (NICHT Erbverzicht) durch Kind A erforderlich.
Wenn also Kind A zwar noch etwas bekommen soll, aber vielleicht weniger, als der Pflichtteil wäre - dann ist so ein Pflichtteilsverzciht der beste Weg, um diese Verteilung sicher zu machen.
Ich würde diesen auch empfehlen. Man setzt dann Kind B im Testament qls Alleinerben an und bestimmt das, was Kind A bekommen soll, als Vermächtnis. Das spart später mal Unstimmigkeiten bei der sonst notwendigen Erbauseinandersetzung.

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