Schenkung an Enkel

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
SM2222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an Enkel

Hallo,

meine Frage ist,

Großeltern haben 2 Töchter und 3 Enkelkinder.
Ein Enkelkind bekommt zu Lebzeiten der Großeltern 30.000 Euro geschenkt.
Werden die 30.000 Euro irgendwann an den Pflichteil der Kinder mit angerechnet, oder muss der Enkel vielleicht Geld zurückzahlen ?

Können die Kinder das Geld nach Ableben der Großeltern vom Enkel zurückfordern?

Danke für die Antworten im Vorraus

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dazu informativ:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/schenkung-anrechnung-erbfall.htm

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Früher waren es 10 Jahre und 1 Tag, der zwischen Tag der Schenkung und Tag des Todes verstrichen sein mußte. Leider kenne ich das neue Erbrecht nicht (daher wäre es natürlich gut, wenn es hier im Forum dazu Aussagen gäben würde und nicht Links;)), weiß aber, dass es Überlegungen gab, das anteilig auf die Jahre runterzurechnen.
Wann fand denn die Schenkung statt?

Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, wenn die Großeltern ein Testament machen, in dem sie auch die Enkel erwähnen (oder nur die eine). Wenn sie ihren überlebenden Ehepartner/Kinder auf das jeweilige Pflichtteil begrenzen, kann es sein (hängt ja von der Höhe des gesamten Erbes ab), dass die € 30.000,- frei "vererbt" werden konnten, auf jeden Fall kann so die Summe begrenzt werden, falls die Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten einen Anspruch erheben könnten.
Ich würde da unter Umständen - also falls die Schenkung noch nicht erfolgt - eine Beratung beim Fachmann empfehle.

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