Hallo zusammen,
ist es möglich mittels eines Schenkungsvertrages seinen Kindern Geldschenkungen zukommen zu lassen, mit der Bedinung, dass diese sich in ihren Testatementen als gegenseitige Erben über diesen Betrag zu bennen haben?
Danke und
viele Grüße
-- Editiert von Moderator topic am 14. Oktober 2025 19:29
Schenkung an Kinder mit Bedingung Einsatz als gegenseitige Erben
Zum einen ist das keine Schenkung, wenn das Geld quasi nur aufbewahrt werden soll. Zum anderen: Was will man denn tun, wenn etwa Kind A stirbt und zwar die Klausel im Testament hat, aber das Geld nicht mehr vorhanden ist?
Das Geld steht den Kindern zur freien Verfügung. Es geht darum, dass wenn ein Kind frühzeitig stirbt, das übrige Geld an keinen Dritten geht.
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Es geht darum, dass wenn ein Kind frühzeitig stirbt, das übrige Geld an keinen Dritten geht. Dann benennt man das andere Kind nicht als "Erbe über diesen Betrag", sondern als Alleinerbe. Das kann man natürlich machen - Ehegatte und Kinder des verstorbenen Kindes kriegen aber trotzdem ihre Pflichtteile, wenn sie diese einfordern. Insofern kann man "Geld an Dritte" nicht wirklich ausschließen.
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 19:30
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 19:41
Zitat :Alleinerbe
Ich habe mich ungenau ausgedrückt. Dritte sollen bekommen was das Kind möchte, meine Schenkung, sofern noch vorhanden, soll jedoch vorrangig an das andere Kind gehen.
Beispiel:
Kind A und Kind B bekommen eine Schenkung zu je 10.000
Kind B stirbt 6 Monate nach der Schenkung und hat in seinem Testament Partner X (keine Ehe, keine eingertragene Partnerschaft) als Erben eingesetzt.
Kind B hat ein Vermögen (inkl. der Schenkung) von 15.000 bei Tod.
Ich möchte, dass Kind A von Kind B 10.000 erbt, bevor Person X den Rest erhält.
Hätte Kind B ein Vermögen von 5.000 bei Tod, würde dieses Kind A bekommen, Person X geht leer aus.
Dies soll für beide Kinder gegenseitig gelten.
Ich vermute, dass die Beispielzahlen nicht die realen Beträge spielen, um die es tatsächlich geht. Dies vorausgesetzt verstehe ich durchaus den Wunsch, dass das Familienvermögen in der Kernfamilie bleiben soll. (Bei nur 10.000 Euro wäre das Ansinnen schon arg kleinlich.)
Dass man eine Schenkung unter solchen Auflagen machen KANN, mag sein - ich halte so eine Lösung allerdings für fragil, wenn nicht illusionär.
- Es beginnt damit, dass Kinder doch recht selten vor den Eltern sterben. Das Testament eines Kindes wird nach aller Wahrscheinlichkeit etliche Jahrzehnte liegen, bevor es wirksam wird. (Aber gut: Man hat schon Pferde kotzen gesehen ...)
- Selbst wenn die Kinder brav entsprechende Testamente verfassen, hindert niemand sie, die auch wieder zu ändern - oder auch das müsste geregelt werden und wäre m.E. ziemlich fragwürdig.
- dann der Punkt, der weiter oben schon genannt ist: ein Kind verprasst das Erbe, das andere hält es beisammen, oder es kommt zu Anlageverlusten ...
Drüber reden, den Wunsch vermitteln - alles okay.
Schenken bedeutet auch Loslassen.
"Ich möchte, dass Kind A von Kind B 10.000 erbt, bevor Person X den Rest erhält."
Und wenn Kind B Deine 10.000€ für eine Urlaubsreise ausgibt, und dann bei dessen Tod noch 15.000€ Vermögen hat? Wie will jemand entscheiden, aus welcher Quelle genau diese 15.000€ stammen?
Zitat :ist es möglich mittels eines Schenkungsvertrages seinen Kindern Geldschenkungen zukommen zu lassen, mit der Bedinung, dass diese sich in ihren Testatementen als gegenseitige Erben über diesen Betrag zu bennen haben?
Möglich m.W. schon, aber ziemlich sinnlos - wenn die Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes den Betrag nicht mehr hergibt, dann kann er auch nicht gefordert werden.
Wenn meine Vermutung zutrifft, dass es im Kern darum geht, das Familienvermögen beisammen zu halten - habt ihr schon Mals an eine Familienstiftung gedacht?
https://stiftung.de/familienstiftung/familienstiftung
Hmm...ist eine Schenkung mit derartigen Bedingungen eigentlich noch eine Schenkung oder nicht eher ein ganz normaler entgeltlicher Dienstleistungsvertrag?
Zitat :.ist eine Schenkung mit derartigen Bedingungen eigentlich noch eine Schenkung
Nach meiner Auffassung ist so eine Bedingung auch gar nicht zulässig, bzw. nicht wirksam.
Zitat :oder nicht eher ein ganz normaler entgeltlicher Dienstleistungsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag ist es natürlich auch nicht.
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