Schenkung an Mutter - Muss ich später Erbschaftssteuer bezahlen?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
aresschein
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an Mutter - Muss ich später Erbschaftssteuer bezahlen?

Ich habe vor mein Grundstück zu teilen, z.zt. sind es 1320 m3, da ich dann Kosten für den Kanalanschluß und Straßenbau spare.
Das Haus und eine kleine Fläche (350 m3) behalten die Flurstücksnummer z.B. 46 und der Rest bekommt dann die Nr. 46a.
Das Grundstück 46a geht dann an meine Mutter, lebt nicht mit im Haus. Wenn meine Mutter später verstirbt erbe ich den Rest wieder zurück (keine Geschwister mehr). Alles wird auch notariel festgemacht. Muß ich später Erbschaftssteuer bezahlen? Kaufpreis des jetzigen Grundstückes beliefen sich bei 60 TDM.
Geht meine Rechnung auf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du musst wahrscheinlich keine Erbschaftsteuer zahlen.

Ich halte aber die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass Deine Mutter Schenkungssteuer zahlen muss.

Wie damit Kosten für den Kanalanschluss und den Straßenbau gespart werden können, leuchtet mir auch noch nicht so ganz ein. Bei den typische Regelungen, die ich dazu kenne, sehe ich keine Sparpotential, allenfalls eine Kostenverschiebung zu Deiner Mutter.

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#2
 Von 
aresschein
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Da nachd er Vermessung das abgeschlossenen Grundstück zu Straße nur noch 350 m2 groß wäre und nicht mehr 1320 m2. Der Erschließungsbeitrag wäre dann weniger, da es nach m2 geht. Und für die Strßenausbaukosten werden die länge der Fläche an der Straße mal 50 m rein ins Grundstück zu grunde gelegt, daduch wären die Meter rein ins Grundstück weniger. Es würde sogar noch die Grundstückssteuer kleiner werden, da der rausgemessene Teil nur noch Garten wäre und somit mit einem anderen Faktor berechnet wird als die Fläche mit dem Zweifamilienhaus.
Die Vermessung würden wir sehr preiswert bekommen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Und Du bist Dir sicher, dass das funktioniert?

Ich bin mir relativ sicher, dass das nicht funktioniert, obwohl ich natürlich die entsprechende Gebührensatzung Deiner Gemeinde nicht kenne.
Für die Vermessung des Grundstückes gibt es eine Gebührenordnung, an die sich der vermesser wird halten müssen.

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#4
 Von 
aresschein
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir beim Kauf des Grundstücks (1997) erst vermessen wurden, kann das Vermessungsbüro alles am Schreibtisch erledigen (Kosten 1600 €).

Was wir nur nicht genau wissen ist, was der Zeckverband als verbindlich sieht für seine Rechnungserstellung, den ersten Verwaltungsakt (erstellenen der Urkunde beim Vermesser) oder die fertige Eintragung ins Grundbuch. Wir haben bis jetzt noch kein Entwässerungsantrag erhalten.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zur Grundstücksteilung gehört ja nicht nur die Vermessung.

Dazu gehört noch ein notarieller Übertragungsvertrag, die Eintragung des neuen Flustücks beim Katasteramt, das Anlegen eines neuen Grundbuchblattes und natürlich ein genehmigter Antrag auf Grundstücksteilung.

Nach meiner Einschätzung sparst Du damit keine Erschließungsgebühren. Mit etwas Pech erhöhen sich die Erschließungsgebühren dadurch sogar. Das Gleiche gilt für die Grundsteuer.

Wer hat Dir denn erzählt, dass man durch dieses Vorgehen Erschließungsgebühren sparen kann?


-- Editiert von hh am 27.08.2007 12:43:06

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#6
 Von 
aresschein
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast vielleicht recht, die Zeit ist auch viel zu kurz für so viele Laufereien. Den Antrag auf Grundstücksteilung stellt man doch sicherlich bei der Stadt?
Danke.

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