Ein Ehepaar schenkt der Tochter ihre Wohnung. Vereinbart ist ein lebenslanges Wohnrecht der Eltern sowie die Rücknahmemöglichkeit der Schenkung.
Die Tochter ist verheiratet ohne besonderen Ehevertrag. Die Tochter stirbt und der Ehemann ist ihr Erbe. Erbt er die Wohnung und die Schenkung kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ist die Rücknahme der Schenkung vorrangig vor der Vererbung?
Schenkung an Tochter rückgängig machen
1. November 2024
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Frage vom 1. November 2024 | 11:43
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an Tochter rückgängig machen
#1
Antwort vom 1. November 2024 | 12:13
Von
Status: Master (4391 Beiträge, 727x hilfreich)
Zitat :Erbt er die Wohnung und die Schenkung kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ist die Rücknahme der Schenkung vorrangig vor der Vererbung?
Wenn im Übergabevertrag steht, dass beim Tod der Tochter, die Wohnung an die Eltern zurückgeht oder an Kinder, wenn vorhanden, dann bekommt der Schwiegersohn sie nicht.
#2
Antwort vom 1. November 2024 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (129779 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Erbt er die Wohnung und die Schenkung kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ist die Rücknahme der Schenkung vorrangig vor der Vererbung?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem erschließen, wenn man den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
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#3
Antwort vom 1. November 2024 | 14:58
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke " Lesen bildet"!Zitat :den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten
in der umfangreichen Urkunde habe ich folgendes gefunden.
Zitat:Der Erwerber verpflichtet sich weiter mit Wirkung für sich und seine Rechtsnachfolger, das Vertragsobjekt an die Veräußerer als Gesamtberechtigte nach §428 BGB und nach dem Tod eines Berechtigten an den längerlebenden Berechtigten allein zu übereignen, wenn
a) er gegen das vorstehend vereinbarte Veräußerungs- und Belastungsverbot verstößt, oder
b) er vor dem Veräußerer bzw. einem der Veräußerer verstirbt, oder
.......
Damit ist meine Frage wohl beantwortet. Die Wohnung geht zurück an die schenkenden Eltern.
#4
Antwort vom 1. November 2024 | 17:02
Von
Status: Richter (8608 Beiträge, 4677x hilfreich)
Zitat :Die Wohnung geht zurück an die schenkenden Eltern.
Nicht automatisch.
Die Eltern müssen ihren Anspruch auf Rückauflassung gegenüber dem Erben geltend machen.
Es muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.
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