Hallo,
meine Mutter hat mir vor ihrem Tod ihr Aktiendepot auf mich überschrieben.
Nach ihrem Tod (Feb 2010) wurde das restliche Vermögen 50:50 zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt. Erbschein/Testament existieren nicht.
Nun beansprucht mein Bruder die Hälfte des Aktiendepot, obwohl die Höhe der bisher erhaltenen 50% 3x so hoch ist, wie der Wert des Aktienddepot.
Muss ich ihm die Hälfte meines Aktiendepots übergeben?
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-- Editiert am 12.05.2010 16:26
-- Editiert am 12.05.2010 16:39
Schenkung anfechtbar?
12. Mai 2010
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Frage vom 12. Mai 2010 | 16:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung anfechtbar?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2010 | 07:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47624 Beiträge, 16832x hilfreich)
Nein.
Einen Anfechtungsgrund bezüglich der Schenkung kann ich nicht erkennen.
Einen Pflichtteilergänzungsanspruch hat Dein Bruder ebenfalls nicht, da der Wert des Aktiendepots zu klein ist im Verhältnis zum übrigen Nachlass.
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