Schenkung anfechtbar?

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rollerblader
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung anfechtbar?

Hallo,

meine Mutter hat mir vor ihrem Tod ihr Aktiendepot auf mich überschrieben.

Nach ihrem Tod (Feb 2010) wurde das restliche Vermögen 50:50 zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt. Erbschein/Testament existieren nicht.

Nun beansprucht mein Bruder die Hälfte des Aktiendepot, obwohl die Höhe der bisher erhaltenen 50% 3x so hoch ist, wie der Wert des Aktienddepot.

Muss ich ihm die Hälfte meines Aktiendepots übergeben?

-----------------
""

-- Editiert am 12.05.2010 16:26

-- Editiert am 12.05.2010 16:39

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47624 Beiträge, 16832x hilfreich)

Nein.

Einen Anfechtungsgrund bezüglich der Schenkung kann ich nicht erkennen.

Einen Pflichtteilergänzungsanspruch hat Dein Bruder ebenfalls nicht, da der Wert des Aktiendepots zu klein ist im Verhältnis zum übrigen Nachlass.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen