Ich habe eine Schenkung erhalten die sehr hoch belastet ist.Mit Glück deckt der Marktwert der Schulden den Wer der Schenkung.
Da der Ürbelasser noch bis zu seinen Tod das Nießbraucherrecht hat hat er mir zugesichert (aber nur mündlich natürlich) die Belastung deutlichs zu verringern bzw. nahezu gänzlich zu tilgen.
Soweit so gut,ich gehe ja kein Risiko ein.
Aber was passiert wenn der Überlasser stirbt und sich nicht an sein Versprechen hält? Kann ich dann die Schenkung ausschlagen?
Und wie sieht es aus kann er die Schenkung noch mehr belasten in der Zwischenzeit?
Schenkung ausschlagen?
12. Juli 2004
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Frage vom 12. Juli 2004 | 11:06
Von
Status: Schüler (175 Beiträge, 32x hilfreich)
Schenkung ausschlagen?
#1
Antwort vom 12. Juli 2004 | 11:42
Von
Status: Unbeschreiblich (49853 Beiträge, 17475x hilfreich)
Die Schenkung kann nicht mehr ausgeschlagen werden. Sie ist ja bereits angenommen.
Wenn der Überlasser stirbt, wirst Du die Schulden übernehmen müssen und im Zweifel das Grundstück verkaufen müssen.
Eine weitere Belastung ist nur mit Deiner Zustimmung möglich, da ein Nießbraucher das Grundstück nicht belasten darf.
#2
Antwort vom 12. Juli 2004 | 12:57
Von
Status: Schüler (175 Beiträge, 32x hilfreich)
Uiiiiiiiii,das ist ja echt ein Problem.
Das gibt ja im Erbenfalle bei uns "Mord und Todschlag" denn die Belastung ist so hoch weil noch ein Weiteres Haus darauf beliehen ist und das erbt meine Schwester ...im Zweifelsfalle also Schulkdenfrei ,oder??Dann bin ich mit meiner Schenkung eigentlich die angemeierte ,oder?Wie komm ich denn da aus der Misere wieder raus???
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