Hallo,
meine Mutter ist vor 2 Jahren gestorben, ich versorge meinen Vater (94 Jahre).
Mit meiner Schwester kommt er überhaupt nicht klar. Nun möchte er mir einen 5stelligen Betrag schenken. Falls er mir das Geld überweist, fällt es doch in den letzten 10 Jahren trotzdem in die Erbmasse????
Kann er mir einen Betrag zukommen lassen, ohne dass ich hinterher Ärger bekomme?
Bißchen naiv gefragt, ist aber für mich absolutes Neuland......
Danke für Eure Antworten
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Schenkung bei 2 Erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
#Nun möchte er mir einen 5stelligen Betrag schenken. Falls er mir das Geld überweist, fällt es doch in den letzten 10 Jahren trotzdem in die Erbmasse????#
Nein, allerdings könnte nach dem Tod ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung geltend gemacht werden.
#Kann er mir einen Betrag zukommen lassen, ohne dass ich hinterher Ärger bekomme?#
Das kommt darauf an, was du unter "Ärger" verstehst.
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Die Bezahlung Deiner Leistungen für die Pflege und Versorgung Deines Vaters gilt nicht als Schenkung.
Die Schenkungen der letzten 10 Jahre fallen nicht in die Erbmasse, können aber einen Pflichtteilergänzungsanspruch für Deine Schwester auslösen. Das kann aber nur dann passieren, wenn Dein Vater mehr als die Hälfte seines Vermögens verschenkt.
Wenn es sich um weniger als die Hälfte des Gesamtvermögens einschließlich des Immobilienwertes handelt, dann hat Deine Schwester keine Ansprüche.
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