Wie regelt man es am besten wenn die Mutter aufgrund von nur 600 Euro Rente, weshalb sie mit 68 noch arbeiten muss (kein Vermögen, kein Wohneigentum) bzgl Bau-und Ackerfläche die sie selbst geerbt hat damit im Fall der Fälle nicht alles an den Staat geht? Schenkung an die Kinder? Aber da zählt die 10 Jahres Regelung, oder? Gibt es andere Tipps?
Schenkung bei drohender Altersarmut?
16. Dezember 2019
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Frage vom 16. Dezember 2019 | 19:25
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung bei drohender Altersarmut?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Baufläche als ausgewiesenes Bauland?Zitatbzgl Bau-und Ackerfläche :
Wieso sollte alles (was alles?) an den Staat gehen?
An wen will sie das Land denn verschenken?
Warum verkauft sie es nicht?---Dann müsste sie wohl mit 68 nicht mehr arbeiten.
Wieso Erbrecht?
-- Editiert von Anami am 16.12.2019 19:33
-- Editiert von Anami am 16.12.2019 19:33
#2
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Zitat:damit im Fall der Fälle nicht alles an den Staat geht?
Was soll denn an den Staat gehen? Gemeint ist wohl, dass man nichts vom Staat bekommt, so lange man vom eigenen Einkommen und Vermögen leben kann.
Zitat:Aber da zählt die 10 Jahres Regelung, oder?
Ja, was letztlich heißt, dass sie noch bis 78 arbeiten müsste, wenn sie das Erbe für die Kinder erhalten will. Sind die Kinder denn so dringend auf das Erbe angewiesen, dass sie ihrer Mutter zumuten wollen, bis 78 zu arbeiten, nur damit die Grundstücke an die Kinder geschenkt werden können?
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 23:58
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Sie darf sich nicht "künstlich arm machen", um dann Sozialleistungen zu beziehen. So stimmt es, wie hh sagt: sie muß eben ab der Schenkung noch weitere 10 Jahre arbeiten, dann kann die Schenkung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Sollte sie versterben und noch im Besitz des Grundstücks sein, erben entweder die gesetzlichen Erben oder diejenigen, die die Mutter als Erben vorsieht mit Pflichtteilsanspruch der Kinder.
Viele Grüße!
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