Hallo,
meine Freundin hat von ihrer Oma Geld bekommen um sich ein Auto zu kaufen, welches sie benötigt um ihrer Ausbildung die bald beginnt nachzugehen. Die Schenkung
war ohne Vertrag.
Die Oma ist jetzt verstorben, es gibt kein Testament.
Die Kinder der Oma wollen jetzt Geld haben für das Auto.
Ist das möglich?
Grüße
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Schenkung dann Todesfall
8. Juli 2012
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Frage vom 8. Juli 2012 | 18:07
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 15x hilfreich)
Schenkung dann Todesfall
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2012 | 20:08
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Es könnte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch
der Kinder bestehen, den Ihre Freundin dann in Geld ausgleichen müsste.
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#2
Antwort vom 8. Juli 2012 | 20:33
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 15x hilfreich)
Ich hab mir schon die Paragraphen mal angeguckt und bin auf:
§ 530
Widerruf der Schenkung
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
gestoßen.
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#3
Antwort vom 8. Juli 2012 | 20:38
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Die Schenkung selbst kann nicht mehr rückgängig gemacht werden!
Es kommt nur der Pflichtteilsergänzungsanspruch infrage.
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