Schenkung dann Todesfall

8. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
exeto
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)
Schenkung dann Todesfall

Hallo,

meine Freundin hat von ihrer Oma Geld bekommen um sich ein Auto zu kaufen, welches sie benötigt um ihrer Ausbildung die bald beginnt nachzugehen. Die Schenkung war ohne Vertrag.

Die Oma ist jetzt verstorben, es gibt kein Testament.
Die Kinder der Oma wollen jetzt Geld haben für das Auto.

Ist das möglich?

Grüße

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es könnte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch der Kinder bestehen, den Ihre Freundin dann in Geld ausgleichen müsste.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
exeto
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich hab mir schon die Paragraphen mal angeguckt und bin auf:

§ 530
Widerruf der Schenkung

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

gestoßen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Die Schenkung selbst kann nicht mehr rückgängig gemacht werden!

Es kommt nur der Pflichtteilsergänzungsanspruch infrage.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen