Hallo liebes Forum,
ich würde mir gern ein paar Meinungen/Ratschläge einholen. Bei uns gibt es folgende Situation: Meine Mutter hat das Haus ihres Vaters geerbt, welches aktuell verkauft wird. Da ich nun ein Haus bauen möchte, ist die Idee gewachsen, dass der Erlös aus dem Haus meines Opas mir als Schenkung/Erbvorauszahlung zukommt. Der Betrag wird unter der Grenze der Freibeträge liegen (der Freibetrag sollte für mich ja 400.000 € sein). Da ich noch eine jüngere Schwester habe und sie sozusagen jetzt leer ausgehen würde, wollen wir sagen, dass sie dann einmal später das Haus meiner Eltern bekommt. Unser Elternhaus ist auch mehr wert, was in Ordnung ist, da ich ja das Geld schon eher (und in dem Moment, wo man es gebrauchen kann) erhalte. Wenn allerdings der Hausverkauf für meine Schwester mehr als 400.000 € einbringt, würde dies ja dann ihren Freibetrag übersteigen und für die "Mehreinnahmen" über 400.000 € hinweg würden dann sicherlich Erbschaftssteuern anfallen, richtig?
Ich würde mich über Hinweise, Meinungen oder alternative Vorschläge freuen, ob das Vorgehen so sinnvoll (steuerlich) ist. Müsste sonst noch irgendetwas beachtet werden? Fristen, Spekulationssteuer?
Vielen Dank im Voraus!
Schenkung der Eltern - Schwester soll später Haus erhalten
4. August 2019
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Frage vom 4. August 2019 | 08:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung der Eltern - Schwester soll später Haus erhalten
#1
Antwort vom 4. August 2019 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (50251 Beiträge, 17588x hilfreich)
Wenn Ihr das rechtssicher so machen wollt, dann musst Du einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht unterschreiben.
Dass Deine Schwester bei einem Hauswert von mehr 400.000€ Erbschaftsteuer zahlen muss ist jedenfalls dann richtig, wenn sie das Haus nicht selbst bewohnt. Allerdings ist das ja nicht unfair und bedarf daher keines Ausgleichs.
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